Papst Leo X. lobt Bischof Christoph von Augsburg wegen seines Eifers in der Bekämpfung Luthers

Staatsarchiv Augsburg

Beschreibung

Das Breve Papst Leos X. wurde kurz nach der Exkommunikation Martin Luthers durch die Bannbulle Decet Romanum Pontificem vom 3. Januar 1521 und damit unmittelbar nach der endgültigen Verdammung seiner Person und seiner Lehren erstellt. Darin lobt der Papst den Augsburger Bischof Christoph von Stadion (Regierungszeit: 1517 bis 1543) als Beschützer gegen die Feinde der Einheit des Glaubens und in seiner Beständigkeit als Kämpfer für die katholische Kirche. Dabei dürfte es sich nicht nur um eine allgemein formulierte Bestätigung des Glaubenseifers des Augsburger Bischofs gehandelt haben, sondern vielmehr um eine Anerkennung seiner strengen Haltung gegen die reformatorischen Strömungen, mit denen er bereits kurz nach seiner Bischofsweihe beim Reichstag zu Augsburg konfrontiert wurde, als Luther dort zwischen dem 12. und 14. Oktober 1518 vor Kardinal Thomas Cajetan den Widerruf seiner Thesen verweigerte. Nicht nur bei der Augsburger Bevölkerung erfuhren die Lehren Luthers großen Zuspruch. Für die Thesen des Reformators trat auch der Domprediger Urban Rhegius ein, der im Oktober 1521 schließlich von der Prädikatur zurücktrat. Die strenge Haltung des Augsburger Bischofs gegenüber der Reformation ist auch mit der Gefangensetzung des Theologen Caspar Aquila belegbar, der 1520 von ihm als Pfarrer von Jengen wegen seiner lutherischen Predigten mit einer Bannbulle belegt worden war. Das Fischerringsiegel der lateinisch verfassten Papsturkunde Leos ist zum größten Teil verloren.

Rechtehinweis Beschreibung

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