Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Das Bayerische Hauptstaatsarchiv entstand 1921 durch den Zusammenschluss der drei 1799 in München eingerichteten Zentralarchive, des Allgemeinen Reichsarchivs, des Geheimen Staatsarchivs, des Geheimen Hausarchivs sowie des damaligen Kreisarchivs München (heute Staatsarchiv München). Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Kriegsarchiv für die Überlieferung der bayerischen Armee dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv eingegliedert.

Nach der Verordnung über die Gliederung der Staatlichen Archive Bayerns vom 28. Mai 1990 (GVBl S. 175) obliegt dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv "die Archivierung des Archivguts der staatlichen Stellen, die für das gesamte Staatsgebiet zuständig sind". Im Einzelnen ist es als Zentralarchiv für das Herzogtum, Kurfürstentum, Königreich und den Freistaat Bayern zuständig für:

  1. die ehemaligen kurbayerischen und pfalz-neuburgischen Zentralarchive und Zentralbehörden, die bei Bayern verbliebene kurpfälzische und pfalz-zweibrückische Überlieferung, die Archive der im Rahmen der Säkularisation und Mediatisierung zu Beginn des 19. Jahrhunderts an Bayern gefallenen geistlichen und weltlichen Institutionen des Bayerischen Reichskreises (ohne Oberpfalz) (Abteilung I Ältere Bestände),
  2. die bayerischen Staatsministerien und sonstigen für ganz Bayern zuständigen Landesbehörden seit ca. 1800 (Abteilung II Neuere Bestände),
  3. nach Sachpertinenz gebildete Mischbestände überwiegend kurpfalzbayerischer und königlich-bayerischer zentralbehördlicher Provenienzen zur Geschichte des Hauses Wittelsbach sowie das von Mitgliedern des kgl. Hauses übergebene Schriftgut (Abteilung III Geheimes Hausarchiv),
  4. das Archivgut der ehemaligen bayerischen Armee vom 17. Jahrhundert bis 1919 (Abteilung IV Kriegsarchiv) und
  5. das Schriftgut der nicht selbst archivierenden, unter Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nichtstaatliches Archivgut zur Ergänzung der Behördenakten, nämlich politische Nachlässe, Verbandsschriftgut und Sammlungsgut wie Plakate, Flugblätter, Druckschriften etc. (Abteilung V Nachlässe und Sammlungen).

Nach der Gliederungsverordnung von 1990 obliegen dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv weiterhin zentrale fachliche Aufgaben: Diese bestehen zurzeit in der praktischen Durchführung der Reprographie einschließlich der Sicherungs- und Schutzverfilmung sowie der Restaurierung und Konservierung.

Das Bayerische Hauptstaatsarchiv untersteht der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns.

Sammlungen des Bayerischen Hauptstaatsarchivs in bavarikon

Ausstellungen unter Beteiligung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs in bavarikon

Kontakt

Bayerisches Hauptstaatsarchiv München
Schönfeldstraße 5-11
80539 München

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80501 München

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