Martin Luther an Lazarus Spengler; Wittenberg, 4.2.1525 (Kunstsammlungen der Veste Coburg, A.III,383,(1),15)

In diesem Brief Martin Luthers (1483-1546) vom 4. Februar 1525 an den Nürnberger Ratsschreiber Lazarus Spengler (1479-1534) geht der Reformator auf den Prozess gegen die drei „gottlosen Maler“ und den Lehrer Hans Denck (um 1500-1527) in Nürnberg ein. Spengler hatte Luther wohl zuvor die Prozessakten zugesandt und sich nach seiner Meinung erkundigt.

Der Rat der Reichsstadt ging seit Ende 1524 gegen Anhänger von Thomas Müntzer (um 1489-1525) und Andreas Bodenstein von Karlstadt (1486-1541) sowie die Verbreitung ihrer Schriften vor. Müntzer und Karlstadt werden dem "linken" Flügel der Reformation zugeordnet; sie vertraten radikalere Ansichten als Luther.

Die drei Nürnberger Maler Sebald Beham (1500-1550), dessen Bruder Barthel Beham (1502-1540) und Georg Pencz (um 1500-1550) sowie der Rektor der Schule bei St. Sebald Denck waren im Januar 1525 verhaftet und wegen Blasphemie, Sektierertum und Missachtung der weltlichen Obrigkeit angeklagt worden. Sie zweifelten die Realpräsenz Christi beim Abendmahl an und stellten auch das Sakrament der Taufe in Frage. Ende Januar wurden alle vier der Stadt verwiesen.

Als Luther diesen Brief verfasste, war das Urteil also bereits gefallen. Luther lehnte die Ansichten der Angeklagten ab, seiner Meinung nach stellten sie jedoch noch keine Gotteslästerung dar und waren nicht durch die weltliche Obrigkeit zu strafen. Anders sehe es aus, wenn Sie diese Obrigkeit nicht anerkennen und ihr nicht gehorchen würden: Dann „ist alles verwirckt, was sie sind vnd haben, Denn da ist gewislich auffrur vnd mord ym hertzen. Da gepurt welltlicher oberkeyt eynzusehen.“

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