Martin Luther an die Stadt Regensburg; Wittenberg, 30.6.1534 (Stadtarchiv Regensburg, Reichsstadt Regensburg Ecclesiastica I, 1, 64, 4, S. 37864f.)

1528 hatte sich der Regensburger Rat lange dem Willen der bayerischen Herzöge verwehrt, den Regensburger Schulmeister Augustin Würzlburger als Strafe für seine Wiedertaufen hinzurichten. Erst nach längeren Verhandlungen ließ ihn die Stadt enthaupten.

Die Kunde von Täufern taucht in Regensburg erst im Jahr 1534 wieder auf, als viele in Oberdeutschland Ausgewiesene in Richtung Mähren zogen. Aus Furcht vor einer massenhaften Wanderungsbewegung erließ König Ferdinand (1503-1564, röm.-dt. König 1531-1564, Kaiser ab 1558) am 6. Mai eine Mahnung an die an der Donau liegenden Länder und Städte – darunter auch Regensburg –, die verfolgten Täufer nicht passieren zu lassen.

Die Nachricht von diesen Entwicklungen scheint Luther – der selbst nie in Regensburg war – zum vorliegenden Brief veranlasst zu haben. Er drückte die Annahme aus, der Rat zu Regensburg würde genau wie er die Schrecken der "rotten, widderteuffer oder (wie Christus sagt) falsche[n] propheten und falsche[n] lerer" beobachten. Er führte diese auf den "zorn des teuffels" zurück.

In einer Rhetorik der Bescheidenheit machte Luther deutlich, er könne und wolle die Stadt nicht bitten, seine Lehre anzunehmen, empfahl aber inständig strenge Maßnahmen, "das nicht rottengeister ynn ewr stad wurtzeln". Außerdem plädierte er für das Aufstellen von Predigern, die das Evangelium mit Besonnenheit ("mit stille und ruhe") lehren und warb für das lutherische Bekenntnis, wie es im Sommer 1530 auf dem Augsburger Reichstag vorgetragen worden war (Confessio Augustana).

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