Argula von Grumbach, Eine christliche Schrift einer ehrbaren Frau..., München 1523 (Bayerische Staatsbibliothek, 4 H.ref. 680)

Zum Fall des Arsacius Seehofer (gest. 1545) verfasste Argula von Grumbach (um 1492-um 1554) neben dem Brief an die Universität Ingolstadt ("Wie eine christliche Frau des Adels...") noch ein weiteres Schriftstück, das sie an Herzog Wilhelm IV. von Bayern (1493-1550, Herzog 1508-1550) richtete. Das Schreiben an die Universität legte sie dem Brief bei. Grumbach vollendete beide Benachrichtigungen am gleichen Tag, dem 20. September 1523.

Auch die zweite Schrift lief zunächst nur in handschriftlichen Kopien um. Einige Wochen nach ihrer Versendung ging sie in Druck und wurde bis 1524 in fünf Auflagen vervielfältigt. Das hier präsentierte Exemplar stammt aus der Münchner Werkstatt des Hans Schobser.

Im Kontext der Verbannung Seehofers aus Ingolstadt thematisiert Grumbach das Verhältnis der Stände und Obrigkeiten zum Wort Gottes. Da Ingolstadt eine Landesuniversität sei, spricht sie Herzog Wilhelm direkt an. Die beiden verband außerdem noch die Erfahrung gemeinsamer Jugendjahre am Münchner Hof.

Laut Grumbach müsse das Wort Gottes alle Dinge regieren. Mit dem Widerrufs-Urteil gegen Seehofer hätte die Universität dagegen Gottes Wort verleugnet, da Seehofer Martin Luthers (1483-1546) und Philipp Melanchthons (1497-1560) Lehre widergegeben habe und diese wiederum die Worte des Herrn lehren würden. Nun läge es beim Herzog, ob er sich für oder gegen Gottes Wort entscheide. Täte er dies nicht, würden Land und Volk vom Unglück heimgesucht und Bayern könnte von Feinden eingenommen werden.

Auch den Lebensstil des Klerus, der das mönchische Ideal der Armut nicht mehr beachte, greift Grumbach an. Am Schluss unterbreitet sie noch konkrete Vorschläge zur Reform der Kirche.

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