Zweites bayerisches Religionsmandat, 1524 (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern Mandatensammlung 1524 X 2-1)

Das zweite bayerische Religionsmandat ist eine Folge der Entwicklung im Reich nach 1522. Papst Clemens VII. (1478-1534, Papst 1523-1534) hatte sich geweigert, ein Konzil zur Beseitigung kirchlicher Missstände einzuberufen. Anschließend fasste der Reichstag in Nürnberg 1524 den Beschluss, ein nationales Konzil anzukündigen.

Dies lief sowohl den Wünschen König Karls V. (röm.-dt. König 1519-1556, Kaiser ab 1530) als auch der Kurie entgegen. Daher schlossen König und Papst mit zwölf süddeutschen Bischöfen und den Herzögen Wilhelm IV. (1493-1550, Herzog 1508-1550) und Ludwig X. von Bayern (1495-1545, Herzog 1514-1545) ein Partikularbündnis. Die Teilnehmer trafen sich vom 27. Juni bis zum 7. Juli 1524 im sogenannten Regensburger Konvent.

Das neue Mandat setzte dessen Beschlüsse in Landesrecht um. Das Mandat wurde in der Werkstatt des Münchner Druckers Hans Schobser (gest. um 1530) als Plakat für den Aushang im Land hergestellt. Gleichzeitig wurde es in Form der hier gezeigten Druckschrift veröffentlicht, die zum Gebrauch in den Behörden gedacht und um den Text des Wormser Edikts und die Regensburger Reformordnung ergänzt war. Am 2. Oktober 1524 wurde das Mandat veröffentlicht und an die herzoglichen Amtsleute, den bayerischen Adel und Klerus zwecks weiterer Bekanntgabe versandt.

In dem Mandat wird genau definiert, worum es sich bei der lutherischen Lehre handele. Es legte die Verbote für die Untertanen fest. Die lutherischen Bücher und Schriften wurden der Zensur unterstellt und ein Verbot des Studiums an der Universität Wittenberg erteilt.

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