Anweisung der bayerischen Herzöge an die Pfleger, über die Situation in den Pfarreien zu berichten, 1524 (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Sammlung Lori 76, fol. 276)

Am 5. August 1524 erging der Befehl der Herzöge Wilhelm IV. (1493-1550, Herzog 1508-1550) und Ludwig X. (1495-1550, Herzog 1514-1545) an die lokalen Amtsträger (die Pfleger), eine Bestandsaufnahme über den Zustand der Pfarreien in ihren Amtsbezirken durchzuführen.

Die Umfrage kam einer Visitation gleich. Die Ergebnisse sollten als Berichte an die Herzöge geschickt werden. Die Regierung interessierte sich vor allem für die von den Geistlichen verlangten Gebühren bei Bestattungen und die durch Testament an die jeweilige Kirche gelangten Stiftungen. Außerdem sollten die Besetzungen der Pfarreien, der Filialkirchen und ihre jeweiligen Benefizien aufgelistet werden.

Die herzogliche Anordnung war eine Folge des Regensburger Konvents. Wenige Wochen zuvor hatten sich zwölf süddeutsche Bischöfe unter Vorsitz des päpstlichen Legaten Lorenzo Campeggio (1474-1539), die bayerischen Herzöge und Erzherzog Ferdinand von Österreich (1503-1564, röm.-dt. König 1531-1564) in Regensburg versammelt, um über die Durchsetzung des Wormser Edikts und die Abstellung der Missstände in der Kirche zu verhandeln. Um konkretere Maßnahmen treffen zu können, mussten sich die Herzöge einen Überblick verschaffen.

Die Umfrage war die erste Maßnahme der Herzöge in Folge des Regensburger Konvents - noch vor der Veröffentlichung der Beschlüsse im zweiten Religionsmandat. Die Herzöge bauten damit auch ihre Kirchenhoheit aus. Von den Bistümern wurde die Aktion als Eingriff in ihre Zuständigkeit erachtet und hatte zur Folge, dass sie ebenfalls Umfragen durchführten.

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