Proklamation zur Erhebung Bayerns zum Königreich

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Zum 1. Januar 1806 ließ sich Kurfürst Max IV. Joseph zum König proklamieren und in Wandanschlägen die Proklamation bekannt machen. Wichtiger als die Rangerhöhung war dabei die Erlangung der vollen staatlichen Souveränität innerhalb des noch für kurze Zeit bestehenden Deutschen Reiches. Möglich war sie durch Bayerns Bindung an Napoleon geworden. Im französisch-bayerischen Vertrag von Brünn (10. Dezember 1805) hatte sich Bayern neben erheblichen Gebietszugewinnen auch die Erhebung zum erblichen Königreich sichern können.