Staatsvertrag zwischen den Freistaaten Bayern und Coburg über die Vereinigung Coburgs mit Bayern

Staatsarchiv Coburg

Beschreibung

Der Staatsvertrag zwischen den Freistaaten Coburg und Bayern ist Dokument einer Zeitenwende. Im Zuge der Revolution von 1918 dankte Herzog Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha (reg. 1900-1918) als deutscher Reichsfürst ab. Knapp 90 Prozent der Wähler im Freistaat Coburg brachten Ende November 1919 per Volksabstimmung ihr Votum für eine Vereinigung mit Bayern zum Ausdruck. Nach mehr als zweiwöchigen Verhandlungen schlossen die Bevollmächtigten beider Staaten ein Vertragswerk, das die Vertreter des Freistaats Coburg noch mit dem alten Staatssiegel des Herzogtums Sachsen-Coburg siegelten. Nachdem der Bayerische Landtag und das Coburger Parlament (die sog. Landesversammlung) zugestimmt hatten und ein Reichsgesetz erlassen war, trat die Vereinigung zum 1. Juli 1920 in Kraft. Der Vertrag wurde dank der nachhaltig wirksamen Sonderregelungen zum Kern des modernen Coburger Selbstbewusstseins. Erstmals in der deutschen Geschichte hatte sich ein Territorium auf Grundlage des Selbstbestimmungsrechts freiwillig für die Vereinigung mit einem anderen Staat entschieden. Die für den Freistaat Coburg bestimmte Ausfertigung des bis heute geltenden Vertrags verwahrt das Staatsarchiv Coburg.

Rechtehinweis Beschreibung

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