Bildähnlichkeitssuche
Die Bildähnlichkeitssuche bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Bestand von mehreren Millionen Bildern bzw. Bildsegmenten zu durchsuchen. Es handelt sich dabei sowohl um Einzelabbildungen (Fotos, Grafiken, Gemälde) als auch um Illustrationen in Büchern oder Handschriften. Die Bildsegmente werden mit Hilfe von KI-Technologien aus dem Bereich des maschinellen Lernens automatisch erkannt.
Ob Menschen, Tiere, Pflanzen, Landschaften, Wappen, Bucheinbände, Miniaturen oder Initialen – probieren Sie es aus und suchen Sie nach „digitalen Zwillingen“.
Hier finden Sie Hinweise zur Nutzung der Bildähnlichkeitssuche.
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Steffan Gleichl, Bürger von Straubing, und Anna, seine Frau, verkaufen ihrem Sohn Michel Gleichl, Bürger von Straubing, und Barbara, seiner Frau, unbeschadet der Gült, ihr Viertel eines Baus mit Gärten im Burggeding und ihr halbes Viertel mit Hopfengarten, das ein Zinslehen des Augsburger Domkapitels ist, 31.01.1500
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Anndre Schmid von Straßkirchen und Breid, seine Frau, verkaufen den Schwestern im Stainhauffschen Schwesternhaus hinter St. Jakob 1 Schaff Korn jährlicher Gült aus ihrem Haus, ihrem Garten und ihrer Wiese in Straßkirchen als freies Eigen um 10 Pfund Regensburger Pfennige, 22.12.1492.
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Die Brüder Hanns und Sigmund die Winhart, Bürger von Freising, verkaufen mit Erlaubnis ihres Lehensherrn Baltaser Berchtoldshofer zum Fronhof, ihren und ihrer verstorbenen Schwester Anna Crapmerin, Bürgerin von Straubing, ererbten Zehent von Ittling, Öbling und Moosdorf, unbeschadet der Lehenschaft, an Erasm Mair, Bürger von Straubing, 30.03.1509
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Die Brüder Hanns und Sigmund die Winhart, Bürger von Freising, verkaufen mit Erlaubnis ihres Lehensherrn Baltaser Berchtoldshofer zum Fronhof, ihren und ihrer verstorbenen Schwester Anna Crapmerin, Bürgerin von Straubing, ererbten Zehent von Ittling, Öbling und Moosdorf, unbeschadet der Lehenschaft, an Erasm Mair, Bürger von Straubing, 30.03.1509
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Meister Ulrich Sayller, Kaplan von St. Michael und Dechant der Priesterbruderschaft zu Straubing, Hanns Gmainer, Priester, Kämmerer und Verweser der Bruderschaft, Michel Wolf, Priester, Kämmerer und Verweser der Bruderschaft, und Lienhart Wälisch, Priester, Kämmerer und Verweser der Bruderschaft, bestätigen dem Rat und dem Kämmerer der Stadt Straubing, Häuser, Gründe, Kirchen oder Bruderschaften immer nach Stadtrecht zu versteuern, 12.08.1472
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Michl Hechtl, Fischer und Bürger von Straubing, und Agnes, seine Frau, übergeben den Schwestern des Steinhauffschen Schwesternhaus hinter St. Jakob 32 Bifang Acker und ein Drittel Wiese in Schönach. Dafür sollen die Schwestern 4 mal im Jahr nach St. Peter gehen, ein Wachslicht von Pfennigwert aufstecken und für sie und ihre Eltern beten, 21.06.1499
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Herzog Stephan von Bayern entscheidet in einem Streit zwischen der Stadt Wasserburg und dem Kloster Attel, dass die ewige tägliche Messe in der St. Michaels-Kapelle wieder aufgenommen werden soll, jährlich ein Pfund Wasserburger oder Münchner Pfennige an das Kloster Attel gezahlt werden müssen und der Rat der Stadt Wasserburg das Präsentationsrecht für die Kapelle hat; der Abt und der Konvent des Klosters Attel und der Rat der Stadt bestätigen, dass sie diese Entscheidung annehmen.
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Libhard der Chumer, Propst von Straubing, entscheidet als Richter des Propstgerichts der Chorherren von Augsburg einen Rechtsstreit zwischen Hanns und Weigel Elbinger, Bürger von Straubing, Fridrich dem Verig, Bürger von Straubing, ihrem Schwager, und Mertel dem Neumeir von Hornstorf, 12.10.1406
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Karl und Fridreich die Ramsperger zu Ramsberg verkaufen Fridreich dem Chnälling, Bürger von Straubing, 1 Pfund Regensburger Pfennige jährliche Gült von einer Wiese zu Straubing an der Selach und von den Gärten unter den Söllern zu Straubing für 10 Pfund Regensburger Pfennige, 30.01.1386
Zum Digitalisat![Bartholomee Nesselpach verschreibt der Gotzleichnams Meßs [Fronleichnamsaltar] der Priesterbruderschaft 2 Pfund Pfennige jährliche Gilt aus seinem halben Haus an der Ledererzeile, um die 46 Pfund Pfennige, die er gemäß dem Testament seines Vaters Ortolf Nesselpach noch schuldig ist, zu begleichen.](https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bav:AWA-AKT-00000BAV80057929_bav80057929_00005/1930,2156,806,725/400,/0/default.jpg)