Bildähnlichkeitssuche
Die Bildähnlichkeitssuche bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Bestand von mehreren Millionen Bildern bzw. Bildsegmenten zu durchsuchen. Es handelt sich dabei sowohl um Einzelabbildungen (Fotos, Grafiken, Gemälde) als auch um Illustrationen in Büchern oder Handschriften. Die Bildsegmente werden mit Hilfe von KI-Technologien aus dem Bereich des maschinellen Lernens automatisch erkannt.
Ob Menschen, Tiere, Pflanzen, Landschaften, Wappen, Bucheinbände, Miniaturen oder Initialen – probieren Sie es aus und suchen Sie nach „digitalen Zwillingen“.
Hier finden Sie Hinweise zur Nutzung der Bildähnlichkeitssuche.
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Vidimus des Chunrat, Abt des Klosters Rott und des Johann, Abt des Kloster Attel: König Friedrich III. teilt Heinrich von Lynne, Freigraf von Waltrop (Waltdorff) und Bodelschwingh (Bodelswing) mit, dass er in der Streitsache zwischen Martein Schrag und der Stadt Wasserburg nicht zuständig ist und überweist den Prozess an das königliche Hofgericht.
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Vidimus des Chunrat, Abt des Klosters Rott und des Johann, Abt des Kloster Attel: König Friedrich III. teilt Heinrich von Lynne, Freigraf von Waltrop (Waltdorff) und Bodelschwingh (Bodelswing) mit, dass er in der Streitsache zwischen Martein Schrag und der Stadt Wasserburg nicht zuständig ist und überweist den Prozess an das königliche Hofgericht.
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Der Abt Johannes von Attel bestätigt (bestattet) dem Bürgermeister und Rat der Stadt Wasserburg das Vorgehen bei der Pfarrerwahl für die Pfarrei Wasserburg (pfarr zw wasserburg): Nach altem Recht schlägt das Kloster Attel, so oft wie es notwendig ist, bei Tod oder nach der Entlassung eines Pfarrers (daz wir oder sy ainen absetzen), dem Bürgermeister und Rat drei Priester (drey gelernt erbar und frumm priester) vor, aus denen der Rat einen Kandidaten auszuwählen hat, der wiederum nach der Wahl vom Kloster in das Amt eingesetzt wird (die pfarr ze lassen und leihen). Unabhängig (unentholten) davon verbleiben dem Kloster die verbrieften Rechte und Zinsen der Pfarrei.
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Der Abt Johannes von Attel bestätigt (bestattet) dem Bürgermeister und Rat der Stadt Wasserburg das Vorgehen bei der Pfarrerwahl für die Pfarrei Wasserburg (pfarr zw wasserburg): Nach altem Recht schlägt das Kloster Attel, so oft wie es notwendig ist, bei Tod oder nach der Entlassung eines Pfarrers (daz wir oder sy ainen absetzen), dem Bürgermeister und Rat drei Priester (drey gelernt erbar und frumm priester) vor, aus denen der Rat einen Kandidaten auszuwählen hat, der wiederum nach der Wahl vom Kloster in das Amt eingesetzt wird (die pfarr ze lassen und leihen). Unabhängig (unentholten) davon verbleiben dem Kloster die verbrieften Rechte und Zinsen der Pfarrei.
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Vidimus des Chunrat, Abt des Klosters Rott und des Johann, Abt des Kloster Attel: König Friedrich III. teilt Heinrich von Lynne, Freigraf von Waltrop (Waltdorff) und Bodelschwingh (Bodelswing) mit, dass er in der Streitsache zwischen Martein Schrag und der Stadt Wasserburg nicht zuständig ist und überweist den Prozess an das königliche Hofgericht.
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Der Abt Johannes von Attel bestätigt (bestattet) dem Bürgermeister und Rat der Stadt Wasserburg das Vorgehen bei der Pfarrerwahl für die Pfarrei Wasserburg (pfarr zw wasserburg): Nach altem Recht schlägt das Kloster Attel, so oft wie es notwendig ist, bei Tod oder nach der Entlassung eines Pfarrers (daz wir oder sy ainen absetzen), dem Bürgermeister und Rat drei Priester (drey gelernt erbar und frumm priester) vor, aus denen der Rat einen Kandidaten auszuwählen hat, der wiederum nach der Wahl vom Kloster in das Amt eingesetzt wird (die pfarr ze lassen und leihen). Unabhängig (unentholten) davon verbleiben dem Kloster die verbrieften Rechte und Zinsen der Pfarrei.
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Vidimus des Chunrat, Abt des Klosters Rott und des Johann, Abt des Kloster Attel: König Friedrich III. teilt Heinrich von Lynne, Freigraf von Waltrop (Waltdorff) und Bodelschwingh (Bodelswing) mit, dass er in der Streitsache zwischen Martein Schrag und der Stadt Wasserburg nicht zuständig ist und überweist den Prozess an das königliche Hofgericht.
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Die Spitalpfleger Ulreich der Mäzz und Albrecht der Smotzl bestätigen die Stiftung eines Angers und der Hofstatt bei der Entgasse durch Peter den Kätzel zum Bau eines Altars in der Spitalkirche bis Lichtmess. Wird der Altar bis dahin nicht gebaut, fällt der Besitz wieder an den Stifter zurück
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Abt Leonhardus, Prior Petrus und der Konvent des Klosters Attel fertigen der Stadt Wasserburg eine Abschrift einer Urkunde Herzog Albrechts vom 15.11.1507 aus, in der dieser einen Streit zwischen Wasserburg und Traunstein um den Salzhandel über die richtige Straße eint; das Kloster Attel beglaubigt die Abschrift.
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