Bildähnlichkeitssuche
Die Bildähnlichkeitssuche bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Bestand von mehreren Millionen Bildern bzw. Bildsegmenten zu durchsuchen. Es handelt sich dabei sowohl um Einzelabbildungen (Fotos, Grafiken, Gemälde) als auch um Illustrationen in Büchern oder Handschriften. Die Bildsegmente werden mit Hilfe von KI-Technologien aus dem Bereich des maschinellen Lernens automatisch erkannt.
Ob Menschen, Tiere, Pflanzen, Landschaften, Wappen, Bucheinbände, Miniaturen oder Initialen – probieren Sie es aus und suchen Sie nach „digitalen Zwillingen“.
Hier finden Sie Hinweise zur Nutzung der Bildähnlichkeitssuche.
Filter

Calendarium oeconomicum practicum perpetuum, Das ist: Vollständiger Hauß-Calender, welcher auf das itzige Seculum nach Christi Geburt von 1701. bis 1801. nach dem verbesserten Calender dißmaln eingericht eingerichtet : Darinnen zufinden wie ein jeder Hauß-Vatter hohes und nidriges Standes sein Haußwesen künfftig mit Nutzen einrichten, die Miß-Jahre erkennen, der bevorstehenden Noth weißlich vorkommen und solche gantze Zeit über nach der 7. Planeten Influentz judiciren möge
Zum Digitalisat
Das dritte Buch des ... Herrn Johannis Auentini, Darin vrsachen vnsers der Christen jamers vnd noch groessers verderbens wo man die vrsachen nicht abthut : Auch wie sich die alten in solchen noeten darein geschickt vnnd wie man solchem Jamer vnd Elend wider den Tuercken fuerkomen sol
Zum Digitalisat
Chronicon Benedicto-Buranum : In Quo Ex Incunabilis, Vicissitudinibus, Decrementis, Incrementis Monasterii, Actis Abbatum, Et Aliorum Virorum Celebrium Historia Germaniae, A Saeculo Christi VIII. usque ad Saeculum XVIII. ; Quàm maximè non tantùm elucidatur ... ; In Duas Partes, Quarum Prima Historica, Altera Instrumentaria Continet / 1
Zum Digitalisat
Codex Maximilianeus Bavaricus, Civilis. Oder Neu Verbessert- und Ergänzt- Chur-Bayrisches Land-Recht, Welches Alle zur bürgerlichen Rechts-Gelehrsamkeit gehörige Materien, so viel nicht schon in dem bereits Ao. 1751. respectivè 1753. neu-eröfneten Codice Criminali und Judiciario besonders hievon enthalten ist, sowohl nach denen Gemein- als Statutarischen Rechts-Grundsätzen, mit durchgängiger Applicirung der Ersten auf die Letztere, wie auch mit nöthiger Entscheid- oder Supplirung deren vorhin entweder in Thesi strittig und zweifelhaft oder defectus befundener Stellen, benebst dem am Ende beygefügten Lehen-Recht in sich begreift, Sohin mit Einschluß obgedacht- neuer Gerichts- und Criminal-Ordnungen ein kurz- deutlich- ordentlich- und vollständiges Systema Juris Privati Universi, Wie solches in hiesigen Chur-Landen dermahlen üblich und eingeführt ist, In IV. Theilen, XLIX. Capituln, Doch allerweegen in ganz natürlich- und ungezwungnen Zusammenhang darstellt
Zum Digitalisat
Die Fürstliche Buß-Früchten Vorlängst gepflantzet in dem allzeit fruchtbahren Fürsten-Feld : Nunmehro aber in einem Fürstlichen Flor angesehen, Da ... Johann Theodor des Heil. Römis. Reichs Fürst, und Bischoff zu Freysing ... Die allda prächtigist erbaute Closter-Kirch hochfeyrlich eingeweyhet Am neunten Sonntag nach Pfingsten Und an eben selben Tag auf dessen Cantzel in einer Predig vorgestellet
Zum Digitalisat
Gründliche Ausführung Und klarer Beweiß Derer dem Durchlauchtigsten Chur-Hauße Bayern Zustehenden Erbfolgs- Und sonstigen Rechts-Ansprüchen : Auf die von Weil. Kaiser Ferdinand dem Ersten besessene, Durch den 20. Octob. 1740 erfolgten unverhofften Todsfall Sr. Kays. Maj. Carl des Sechsten erledigte Königreiche Ungarn und Böheim wie ingleichen auf das Erz-Herzogthum Oesterreich und allerseitig angehörige Fürstenthümer und Lande, Welche aus denen ältern wahrhaften Geschichten und ächten Urkunden getreulich hergeleitet, Sonderheitlich aber Aus Kayser Ferdinandens des Ersten letzten Willens-Verordnungen Und denen Bey Gelegenheit der zwischen Herzog Albrechtem dem Fünften aus Bayern, und ermelten Kaysers ältesten Erzherzoglichen Tochter Königinn Anna verabredet- und vollzogenen Heyrath, errichteten und einstimmig verfaßten Verzichtbriefen Statthaft und unumstößlich bewähret, Und Zusambt denen daraus sich ergebenden Wahrheits-mäßigen Folgerungen: Daß weder die so benambte Pragmatische Sanction, noch die von der Durchlauchtigsten Groß Herzogin von Toscana eigenmächtig vorgenommene Besitz-Ergreifung erwehnter Köningreichen und Landen zu Rechten bestehen könne, in überzeugend und natürlicher Schluß-Ordnung ohnabneiglich zu Tage gelegt werden Mit Beylagen von Lit. A. bis T. inclusive
Zum Digitalisat
Die Fürstliche Buß-Früchten Vorlängst gepflantzet in dem allzeit fruchtbahren Fürsten-Feld : Nunmehro aber in einem Fürstlichen Flor angesehen, Da ... Johann Theodor des Heil. Römis. Reichs Fürst, und Bischoff zu Freysing ... Die allda prächtigist erbaute Closter-Kirch hochfeyrlich eingeweyhet Am neunten Sonntag nach Pfingsten Und an eben selben Tag auf dessen Cantzel in einer Predig vorgestellet
Zum Digitalisat
Gründliche Ausführung Und klarer Beweiß Derer dem Durchlauchtigsten Chur-Hauße Bayern Zustehenden Erbfolgs- Und sonstigen Rechts-Ansprüchen : Auf die von Weil. Kaiser Ferdinand dem Ersten besessene, Durch den 20. Octob. 1740 erfolgten unverhofften Todsfall Sr. Kays. Maj. Carl des Sechsten erledigte Königreiche Ungarn und Böheim wie ingleichen auf das Erz-Herzogthum Oesterreich und allerseitig angehörige Fürstenthümer und Lande, Welche aus denen ältern wahrhaften Geschichten und ächten Urkunden getreulich hergeleitet, Sonderheitlich aber Aus Kayser Ferdinandens des Ersten letzten Willens-Verordnungen Und denen Bey Gelegenheit der zwischen Herzog Albrechtem dem Fünften aus Bayern, und ermelten Kaysers ältesten Erzherzoglichen Tochter Königinn Anna verabredet- und vollzogenen Heyrath, errichteten und einstimmig verfaßten Verzichtbriefen Statthaft und unumstößlich bewähret, Und Zusambt denen daraus sich ergebenden Wahrheits-mäßigen Folgerungen: Daß weder die so benambte Pragmatische Sanction, noch die von der Durchlauchtigsten Groß Herzogin von Toscana eigenmächtig vorgenommene Besitz-Ergreifung erwehnter Köningreichen und Landen zu Rechten bestehen könne, in überzeugend und natürlicher Schluß-Ordnung ohnabneiglich zu Tage gelegt werden Mit Beylagen von Lit. A. bis T. inclusive
Zum Digitalisat
Chronicon Benedicto-Buranum : In Quo Ex Incunabilis, Vicissitudinibus, Decrementis, Incrementis Monasterii, Actis Abbatum, Et Aliorum Virorum Celebrium Historia Germaniae, A Saeculo Christi VIII. usque ad Saeculum XVIII. ; Quàm maximè non tantùm elucidatur ... ; In Duas Partes, Quarum Prima Historica, Altera Instrumentaria Continet / 1. Historica
Zum Digitalisat![Ludovici Petri Giovanni, oder vielmehr Johann Peters von Ludewig, Weyland Königlich-Preußischen Canzlars, und Geheimbden Raths, [et]c. [et]c. Erläuterte Germania Princeps, Das ist, Historisch-Politisch- und Rechtliche Anmerckungen über desselben Teutsche Fürsten-Staaten : Die, sowol aus seinem mündlichen Vortrage, und eigenen Schrifften, als auch aus andern bewährten Publicisten zusammengesucht, und zur Beförderung der Wahrheit gegen einander gehalten worden / [3,2]. Vom ganzen Bayerischen Hause und dessen sämtlichen Staaten, Andere Abtheilung, Die Wittelsbachischen Herren bis und mit Kayser, Ludwigen, auch dessen Kindern in sich enthaltende](https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bav:BSB-MDZ-00000BSB10333903_bsb10333903_00009/240,166,1439,506/400,/0/default.jpg)
Ludovici Petri Giovanni, oder vielmehr Johann Peters von Ludewig, Weyland Königlich-Preußischen Canzlars, und Geheimbden Raths, [et]c. [et]c. Erläuterte Germania Princeps, Das ist, Historisch-Politisch- und Rechtliche Anmerckungen über desselben Teutsche Fürsten-Staaten : Die, sowol aus seinem mündlichen Vortrage, und eigenen Schrifften, als auch aus andern bewährten Publicisten zusammengesucht, und zur Beförderung der Wahrheit gegen einander gehalten worden / [3,2]. Vom ganzen Bayerischen Hause und dessen sämtlichen Staaten, Andere Abtheilung, Die Wittelsbachischen Herren bis und mit Kayser, Ludwigen, auch dessen Kindern in sich enthaltende
Zum Digitalisat
Gründlicher Unterricht Von dem unerhört-wiederrechtlichen Verfahren So unter dem höchsten Nahmen Seiner Churfürstlichen Durchläucht zu Pfaltz Gegen Dero Regierungsrath und Landschreibern zu Kayserslautern Johan Henrich Heylern Von dessen offenbaren Feinden und Verfolgern vorgenommen worden : Wobey zugleich Die auf offentlicher Reichsversamlung übergebene so genante in Jure & Facto bestgegründete Deduction des Recursus ad Comitia standhaft wiederleget wird
Zum Digitalisat
Gründlicher Unterricht Von dem unerhört-wiederrechtlichen Verfahren So unter dem höchsten Nahmen Seiner Churfürstlichen Durchläucht zu Pfaltz Gegen Dero Regierungsrath und Landschreibern zu Kayserslautern Johan Henrich Heylern Von dessen offenbaren Feinden und Verfolgern vorgenommen worden : Wobey zugleich Die auf offentlicher Reichsversamlung übergebene so genante in Jure & Facto bestgegründete Deduction des Recursus ad Comitia standhaft wiederleget wird
Zum Digitalisat
Der Weeg eines Adlers Im Himmel, Glor-reich vollbracht auf Erden. Oder Wahrhafftes Contrafait Des Lebend- und Sterbenden Römischen Käysers Caroli VII. &c. &c. : unnatürlich schön gezeichnet von der Natur, Wunder-würdig gemahlen von der Tugend, Lebhafft ausschattiret von dem Tod, Dem Römischen Reich zum Angedencken, Dem Bayerland zu Höchster Verehrung verfertiget, In einer Leich- und Ehren-Rede Bey in tieffister Traur gehaltenen Exequien In der Hochlöbl. Pfarr-Kirchen der Chur-Bayrischen Graniz-Stadt Fridberg
Zum Digitalisat
Codex Maximilianeus Bavaricus, Civilis. Oder Neu Verbessert- und Ergänzt- Chur-Bayrisches Land-Recht, Welches Alle zur bürgerlichen Rechts-Gelehrsamkeit gehörige Materien, so viel nicht schon in dem bereits Ao. 1751. respectivè 1753. neu-eröfneten Codice Criminali und Judiciario besonders hievon enthalten ist, sowohl nach denen Gemein- als Statutarischen Rechts-Grundsätzen, mit durchgängiger Applicirung der Ersten auf die Letztere, wie auch mit nöthiger Entscheid- oder Supplirung deren vorhin entweder in Thesi strittig und zweifelhaft oder defectus befundener Stellen, benebst dem am Ende beygefügten Lehen-Recht in sich begreift, Sohin mit Einschluß obgedacht- neuer Gerichts- und Criminal-Ordnungen ein kurz- deutlich- ordentlich- und vollständiges Systema Juris Privati Universi, Wie solches in hiesigen Chur-Landen dermahlen üblich und eingeführt ist, In IV. Theilen, XLIX. Capituln, Doch allerweegen in ganz natürlich- und ungezwungnen Zusammenhang darstellt
Zum Digitalisat![... Tractat Der Mechanischen Instrumenten Levini Hulsii / 3. Beschreibung und Unterricht deß Jobst Burgi Proportional Circkels, dardurch mit sonderlichem vorthail ein jegliche Rechte oder Circkel lini, alle fläche, Landcarte[n], augenscheinen, Vestungen, Gebew, ein Kugel mit den fünff regularibus, auch alle irregularia corpora, &c. bequemlich können zerthailt, zerschnitten, verwandelt, vergrössert und verjüngert werden](https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bav:SBB-MAT-00000BAV80012094_bav80012094_00024/1170,3531,479,469/400,/0/default.jpg)
... Tractat Der Mechanischen Instrumenten Levini Hulsii / 3. Beschreibung und Unterricht deß Jobst Burgi Proportional Circkels, dardurch mit sonderlichem vorthail ein jegliche Rechte oder Circkel lini, alle fläche, Landcarte[n], augenscheinen, Vestungen, Gebew, ein Kugel mit den fünff regularibus, auch alle irregularia corpora, &c. bequemlich können zerthailt, zerschnitten, verwandelt, vergrössert und verjüngert werden
Zum Digitalisat![Kirchenordnung Wie es mit der Christenlichen Leer, Raichunge der heiligen Sacramenten, Ordination der diener des Euangelij vnd ordenlichen Ceremonien, Erhaltung Christlicher Schulen vnd Studien, auch anderer der Kirchen notwendigen Stücken [et]c. Jn Vnser Wolffgangs von Gottes Genaden, Pfaltzgrauens bey Rein, Hertzogens in Bayern, vnd Grauens zu Veldentz Fürstenthumb gehalten werden soll](https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bav:BSB-MDZ-00000BSB10147759_bsb10147759_00524/597,229,383,367/400,/0/default.jpg)