bavarikon ist das Portal zur Kunst, Kultur und Landeskunde des Freistaats Bayern. Es präsentiert digital Kunst-, Kultur- und Wissensschätze aus Einrichtungen in Bayern und soll die Wahrnehmbarkeit Bayerns als Kulturstaat und Wissenschaftsstandort erhöhen. bavarikon versteht sich als spartenübergreifendes Portal. Inhalte aus Museen, Archiven, Bibliotheken, Denkmal- und Heimatpflege etc. sollen möglichst ausgewogen vertreten sein.
bavarikon eröffnet mit seinen hochwertigen Digitalisaten einen kostenlosen Zugang zur bayerischen Kulturlandschaft. Die Objekte werden in Sammlungen und virtuellen Ausstellungen für die Nutzerinnen und Nutzer erlebbar gemacht. Eine Besonderheit sind die eigens für bavarikon produzierten 3D-Modelle.
Über bavarikon können Einrichtungen aller Sparten mit Sitz in Bayern Fördermittel zur Digitalisierung und begleitenden Erschließung sowie Kontextualisierung der für die Präsentation in bavarikon bestimmten Bestände beantragen. Auch die Aufnahme bereits digital vorhandener Inhalte ist möglich, wenn sie den Qualitätsanforderungen von bavarikon entsprechen.
Über 200 Museen, Archive, Bibliotheken und andere Einrichtungen sind bereits bavarikon-Partner und nutzen die Chance, bemerkenswerte Bestände einem weltweiten Publikum in Bayerns digitaler Schatzkammer zu präsentieren.
bavarikon zeigt eine große Bandbreite von Kultur- und Wissensschätzen aus zahlreichen Museen, Archiven, Bibliotheken und anderen Einrichtungen in Bayern. Dazu zählen u.a.:
Die Objekte sind in der Suche recherchierbar, zu Sammlungen im Sammlungsmodul gebündelt und in virtuellen Ausstellungen im Ausstellungsmodul thematisch kuratiert.
Herausragende Objekte aus den Beständen der bavarikon-Partner finden Sie im Modul Highlights. Außerdem zeigt bavarikon 3D-Modelle.
Die Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie für Digitales stellen die Finanzierung für bavarikon bereit und entscheiden über die grundsätzliche Ausrichtung des Portals.
Der bavarikon-Rat, bestehend aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern bayerischer Institutionen aller Sparten, entscheidet über die Anträge zur Aufnahme neuer Inhalte in das Portal und berät die Leitungsebene.
Den laufenden technischen, redaktionellen und organisatorischen Betrieb von bavarikon trägt die Bayerische Staatsbibliothek (BSB).
Das Hosting der technischen Infrastruktur von bavarikon erfolgt in Kooperation mit dem Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Zielgruppen von bavarikon sind die breite kulturinteressierte Öffentlichkeit, die von Schülerinnen und Schüler bis hin zur erwachsenen kulturinteressierten Bevölkerung reicht, aber auch fachinteressierte Studierende, Citizen Scientists sowie akademische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
bavarikon richtet sich an ein weltweites Publikum, das sich für Kunst, Kultur, Geschichte und Wissenschaft interessiert und steht daher in großen Teilen zwei- oder mehrsprachig zur Verfügung.
bavarikon-Partner sind Einrichtungen, die ihre Bestände und Inhalte digital in bavarikon präsentieren. Um dies zu tun, ist ein Antrag einzureichen, über den der bavarikon-Rat entscheidet.
Jede Kultureinrichtung mit Sitz in Bayern kann in einem zweistufigen Antragsverfahren Fördergelder beantragen. In Absprache mit der bavarikon-Geschäftsstelle konzipieren interessierte Einrichtungen Projektvorhaben, die bestimmte Bestände oder Bestandsgruppen zum Thema haben.
Sie haben Interesse, bavarikon-Partner zu werden? Die bavarikon-Geschäftsstelle berät Sie gerne.
bavarikon-Geschäftsstelle an der Bayerischen Staatsbibliothek
Veronika Eder, Martin Jäger
E-Mail: geschaeftsstelle@bavarikon.de
Die Entscheidung über die Projektvorhaben und damit über die Aufnahme von Inhalten und die Bewilligung der Finanzierung trifft der bavarikon-Rat anhand der eingereichten Projektanträge. Die entsprechenden Sitzungen finden zweimal jährlich statt (Frühjahr und Herbst).
Alle bavarikon-Partner präsentieren sich mit einem Porträt im Partnerbereich.
Bessere Sichtbarkeit - landes- und weltweit
Auf bavarikon präsentieren Sie Ihre Inhalte auf einer großen Plattform vernetzt mit den Inhalten anderer Kultureinrichtungen. Gleichzeitig ist immer deutlich sichtbar, dass es sich um Inhalte Ihrer Einrichtung handelt. Die Inhalte von bavarikon werden systematisch auch auf Englisch präsentiert. Die zentrale, zweisprachige Plattform garantiert somit eine bessere Sichtbarkeit Ihrer Einrichtung und Ihrer Inhalte weltweit. Besonders für kleinere Einrichtungen entfällt der aufwändige Betrieb einer eigenen Präsentationsplattform.
Hochwertige Digitalisate zu Ihrer Verfügung
Sollten Sie Bestände im Rahmen einer Förderung durch bavarikon digitalisieren lassen, liegen Ihnen hochwertige digitale Kopien vor, die Sie unbegrenzt für Ihre eigenen Zwecke verwenden können. bavarikon beansprucht keine exklusiven Nutzungsrechte an den digitalen Objekten.
3D-Digitalisierung
Das Münchener Digitalisierungszentrum der Bayerischen Staatsbibliothek verfügt über mobiles Scanequipment für 3D-Digitalisierungen und kann – nach Planung und Absprache – 3D-Scanleistungen vor Ort durchführen.
Aktualisierte Metadaten
Umfassende und korrekte Metadaten sind eine entscheidende Voraussetzung, um ein Portal wie bavarikon nutzbar zu machen. Daher ist vom Partner für jedes Objekt ein Metadatensatz zu liefern, der gewisse Mindestanforderungen erfüllt. bavarikon fördert die Überarbeitung und qualitative Anreicherung Ihrer Metadaten, um diese Mindestanforderungen zu gewährleisten. Ihre Einrichtung hat damit die Möglichkeit, die Katalogdaten oder Inventare der entsprechenden Bestände nachhaltig zu überarbeiten.
Die bavarikon-Partner müssen folgenden Bedingungen zustimmen:
1. Vollintegration: bavarikon ist kein Metadatenportal, das auf dezentral verfügbar gehaltene digitale Inhalte lediglich verlinkt. Alle digitalen Objekte sind in bavarikon vollintegriert, d.h. bavarikon benötigt eigene Kopien der Digitalisate zur Präsentation im Portal. Die Objekte werden auf Servern im Leibniz-Rechenzentrum durch das Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ) der Bayerischen Staatsbibliothek vorgehalten und sind damit direkt und für den Nutzer komfortabel in die Dienste und Angebote von bavarikon integriert. Die Präsentation erfolgt grundsätzlich ohne Wasserzeichen.
2. Gemeinfreiheit der Metadaten: Der gesamte Metadatensatz (nicht das Digitalisat) muss unter der Lizenz CC0 zur Verfügung gestellt werden (gemeinfrei und frei nachnutzbar). Hiervon ausgenommen sind die Beschreibungstexte der Objekte, für die auch eine strengere Lizenz gewählt werden kann.
bavarikon präsentiert digitale Objekte, die für die kulturelle Identität Bayerns von herausgehobener Bedeutung sind. Es handelt sich um Kulturzeugnisse aus Institutionen im Freistaat Bayern. Die Kulturgüter können überall entstanden sein, nicht nur in Bayern.
bavarikon-relevant sind nicht nur Zimelien und Kunstschätze, sondern auch Quellen und Material zur bayerischen Landesgeschichte sowie Objekte, die in besonderem Maße die Vielfalt des Lebens in Bayerns repräsentieren, z. B. Alltagsgegenstände, Fotosammlungen.
In bavarikon sind verschiedene Medientypen enthalten: Texte, Bilder, Videos, Audios, 3D-Modelle.
Obwohl bavarikon größtenteils urheberrechtsfreie Inhalte enthält, werden auch zeitgenössische Kulturzeugnisse der Moderne integriert. Die Klärung bzw. Einholung der Urheber- und Nutzungsrechte hat durch die antragstellende Einrichtung zu erfolgen.
Mit der GEMA besteht ein Wahrnehmungsvertrag.
Überlegungen zu einer entsprechenden Auswahl von Objekten bzw. Objektgruppen für einen bavarikon-Antrag können entlang folgender Kriterien erfolgen, deren Reihenfolge nicht als Wertung zu verstehen ist:
Der Freistaat Bayern fördert über bavarikon die Digitalisierung von Kulturgut aus Einrichtungen aller Sparten mit Sitz in Bayern.
Förderfähig sind die Kosten für die Digitalisierung (Scans, Fotos) sowie die für die Präsentation in bavarikon notwendigen Erschließungs- und Kontextualisierungsarbeiten. Möglich ist die Förderung von befristeten Personalkosten (zusätzliches eigenes Personal) und von Kosten für Dienstleister.
Die Arbeiten, die zur Projektkonzeption und Einreichung eines Antrags anfallen, sind in Eigenleistung zu erbringen.
Nicht gefördert werden:
Um bavarikon-Partner zu werden, muss ein Projekt-Antrag gestellt werden.
Die Geschäftsstelle berät Sie gerne ausführlich zum Verfahren.
Das Antragsverfahren umfasst zwei Stufen: den Vorantrag und den Hauptantrag.
Der Vorantrag beschreibt das Projektvorhaben, seinen Umfang, seine Laufzeit sowie die voraussichtlichen Kosten. Er klärt, ob das Vorhaben für bavarikon geeignet und technisch umsetzbar ist und enthält das Kosten- und Mengengerüst.
Den Vorantrag erstellt der Antragsteller gemeinsam und in enger Absprache mit der bavarikon-Geschäftsstelle.
Die Entscheidung über das Projektvorhaben fällt der bavarikon-Rat anhand des Vorantrags auf Grundlage des Kriterienkatalogs von bavarikon sowie der finanziellen und technischen Machbarkeit. Der Fokus liegt dabei auf der inhaltlichen Eignung.
Entwürfe der Voranträge sind spätestens drei Monate vor der Ratssitzung bei der bavarikon-Geschäftsstelle zur Vorprüfung einzureichen.
Wenn Sie Interesse haben, einen Vorantrag zu stellen, treten Sie bitte zuerst mit der bavarikon-Geschäftsstelle in Kontakt.
Die Arbeiten, die zur Projektkonzeption und Einreichung eines Antrags anfallen, sind in Eigenleistung zu erbringen.
→ Das Vorantragsformular zum Herunterladen
Checkliste für den Vorantrag:
Sobald der bavarikon-Rat dem Projekt zugestimmt hat, wird die antragstellende Einrichtung aufgefordert, einen Hauptantrag zu stellen.
Mit dem Hauptantrag wird die operative Umsetzung des Projekts detailliert geplant.
Der Antrag wird in enger Zusammenarbeit mit der bavarikon-Geschäftsstelle erstellt.
Im Hauptantrag werden vor allem folgende Punkte geklärt:
Nach Bewilligung des Hauptantrages verschickt die Bayerische Staatsbibliothek als Betreiberin von bavarikon ein Zuweisungs- bzw. Zuwendungsschreiben, das die Finanzmittel für das laufende Haushaltsjahr freigibt, die Gesamtsumme der beantragten Fördermittel verteilt auf die Haushaltsjahre aufschlüsselt und alle relevanten Informationen für die Verwaltung der Projektmittel durch die Fördermittelempfänger enthält.
Mit dem Erhalt des Bewilligungsbescheides beginnt der Projektzeitraum. Nun (und nicht früher!) kann der Fördermittelempfänger Projektpersonal einstellen oder Aufträge an Dienstleister erteilen. Mit Einstellungsbeginn des Projektpersonals bzw. mit der ersten Auftragserteilung für das Projekt beginnt der Förderzeitraum.
Sobald der Bewilligungsbescheid verschickt und ggf. Projektpersonal eingestellt wurde, findet ein Kick-off-Meeting mit allen Beteiligten statt. Hierbei werden die Zeitpläne aus dem Hauptantrag ggf. aktualisiert und konkrete Liefertermine von Datentranchen vereinbart. Zur Aufbereitung und Lieferung der Metadaten findet ein separates Beratungsgespräch statt.
Staatliche Partner-Einrichtungen erhalten von der Bayerischen Staatsbibliothek die Mittel auf eine entsprechende Haushaltsstelle von bavarikon zur Bewirtschaftung zugewiesen.
Nichtstaatliche Partner-Einrichtungen erhalten von der Bayerischen Staatsbibliothek eine Mittelzuwendung. Sie sind Fördermittelempfänger nach dem bayerischen Zuwendungsrecht. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung.
Für mehrjährige Projekte, also solche, die sich über mindestens zwei Kalenderjahre erstrecken, ist folgendes zu beachten:
Die Fördermittel unterliegen der Jährlichkeit, d.h. sie werden nicht einmal für ein vollständiges Projekt bewilligt, sondern nacheinander in Tranchen für jedes beginnende Projekt-/Haushaltsjahr. Der für ein Projektjahr vorgesehene Teilbetrag muss bis spätestens Ende November des jeweiligen Jahres abgerufen werden. Im Voraus können die Mittel nur für Ausgaben der nächsten zwei Monate abgerufen werden. Bis Anfang Januar des Folgejahres muss eine Mittelabrechnung (durch staatliche Partner) bzw. ein Verwendungsnachweis (durch nichtstaatliche Partner) des abgelaufenen Jahres abgerufen werden.
Die Fördermittel für das neu beginnende Projekt-/Haushaltsjahr müssen vom bavarikon-Partner bis Ende November des Vorjahres beantragt werden.
Dazu verschickt die Geschäftsstelle entsprechende Formulare und Aufforderungen.
Die Bayerische Staatsbibliothek ist als Betreiberin von bavarikon verpflichtet, stichprobenartig vertiefte Prüfungen zu Projektabrechnungen durchzuführen. Entsprechende Belege sind bei Nachfrage vollumfänglich zur Verfügung zu stellen.
Die Gesamtsumme, die für ein bavarikon-Projekt bewilligt wird, ist im Hauptantrag festgehalten. Änderungen der Projektlaufzeit oder sonstige Entwicklungen im Projektverlauf, die eine Änderung des Finanzplans und somit Abweichungen zu den Festlegungen aus dem Hauptantrag zur Folge haben, sind der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
Die Veröffentlichung von digitalen Inhalten in bavarikon bedeutet, diese kostenlos weltweit einer breiten Nutzergruppe öffentlich zugänglich zu machen. Insofern dürfen auf bavarikon ausschließlich rechtefreie Inhalte veröffentlicht werden, oder Objekte, deren Nutzung schriftlich vorab mit allen Rechteinhabern geklärt wurde. Solche Rechteklärungen müssen der Geschäftsstelle bereits zur Antragsstellung vorgelegt werden.
Der bavarikon-Partner räumt im Rahmen der Antragstellung der Bayerischen Staatsbibliothek als Betreiberin von bavarikon das nicht-ausschließliche Nutzungsrecht, räumlich und zeitlich unbeschränkt, an den von ihm zur Lieferung vorgesehenen digitalen Objekten ein.
Urheberrecht
Nach § 64 UrhG erlischt das Urheberrecht erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Ein Urheber ist z.B. der Autor eines Textes, der Fotograf eines Bildes, der Maler eines Gemäldes. Komplex wird die Ausgangslage, wenn an einem Objekt mehrere Urheber beteiligt sind, z.B. bei der Erstellung eines Videos (Rechte der ausübenden Künstler, die mit Tod bzw. 50 Jahre nach der Aufführung/Entstehung erlöschen, Kamera, Regie, ggf. Urheberrechte eines Komponisten etc.) oder einer Zeitungsausgabe, aber vielfach auch bei Büchern (Grafiker, mehrere Autoren).
Sollten in einem Projektantrag Objekte für bavarikon vorgesehen sein, die noch dem Urheberrechtsschutz unterliegen, müssen bereits zur Vorantragstellung Einverständniserklärungen von sämtlichen Rechteinhabern eingeholt werden, die eine dauerhafte und unentgeltliche Veröffentlichung auf www.bavarikon.de erlauben.
Rechteinhaber können die weitere (legale) Nutzung eines digitalen Objektes durch die Vergabe von Lizenzen steuern.
bavarikon verwendet Rechtehinweise und Lizenzen von Rightstatements.org und Creative-Commons-Lizenzen.
Bitte beachten Sie: Seit der Novelle des Urheberrechtsgesetzes von 2021 müssen gemeinfreie Objekte auch in digitaler Form gemeinfrei bleiben, wenn es sich um reine "Vervielfältigungen" handelt. Das betrifft vor allem "Flachware", die vor 1900 entstanden ist. Solche Objekte sollten in bavarikon entsprechend mit dem Rechtehinweis PDM (=Public Domain) versehen werden.
Persönlichkeitsrecht
Auch die allgemeinen Persönlichkeitsrechte ("sonstiges Recht" nach § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) können in bavarikon-Projekten eine Rolle spielen. Beispielsweise verhindert das "Recht am geschriebenen Wort" die Veröffentlichung privater Notizen, Tagebücher, Briefe oder E-Mails zu Lebzeiten und im Sinne des postmortalen Persönlichkeitsschutzes bis mindestens zehn Jahre nach dem Tod des Verfassers. Auch das "Recht am eigenen Bild" (§ 22 KUG) ist bei der Auswahl von Objekten für bavarikon zu berücksichtigen: Es dürfen nicht einfach Fotoaufnahmen von Personen ins Netz gestellt werden, die evtl. noch leben bzw. noch nicht 10 Jahre verstorben sind.
Sollten in einem Projektantrag Objekte für bavarikon vorgesehen sein, die noch dem Persönlichkeitsrecht unterliegen, müssen bereits zur Antragstellung Einverständniserklärungen von sämtlichen Rechteinhabern eingeholt werden, die eine dauerhafte Veröffentlichung auf www.bavarikon.de erlauben.
Eigentumsrecht
Die Eigentumsverhältnisse von Objekten müssen in bavarikon transparent dargestellt werden. Nicht immer ist die bestandshaltende Institution auch die Eigentümerin eines Objekts, z.B. bei Dauerleihgaben oder Deposita.
Sind in einem Projektantrag Objekte für bavarikon vorgesehen, die im Eigentum einer dritten Institution/Person liegen, müssen bereits zur Antragstellung Einverständniserklärungen von sämtlichen Rechteinhabern eingeholt werden, die eine dauerhafte Veröffentlichung auf www.bavarikon.de erlauben.
bavarikon präsentiert alle Inhalte auf den eigenen Seiten und darf sie für die eigene Öffentlichkeitsarbeit, auch über die bavarikon-Kanäle in den Sozialen Medien, verwenden.
Die Präsentation in bavarikon erfolgt allerdings nicht exklusiv. Die Partner können Inhalte, die sie selbst zur Verfügung stellen, auch auf den eigenen Webseiten oder in anderen Kontexten nutzen. bavarikon hat nur ein einfaches Nutzungsrecht.
bavarikon ist kein Verwertungsportal: Anfragen bezüglich der Nachnutzung von Digitalisaten werden standardmäßig an die jeweiligen Partner weitergeleitet. Die Bayerische Staatsbibliothek als Betreiberin von bavarikon stellt Dritten keine Digitalisate von Partnern zur Verfügung.
bavarikon steht grundsätzlich zweisprachig in deutsch und englisch zur Verfügung. Die Übersetzung der Texte wird von bavarikon organisiert und verursacht für den Antragsteller keine Kosten.
Standardmäßig übersetzt werden:
Abhängig vom Bestand, z.B. bei Projekten mit Inhalten aus kolonialem Kontext, kann auch eine Übersetzung in weitere Sprachen, z.B. die Sprachen der Herkunftsgesellschaften, sinnvoll sein und über bavarikon finanziert werden.
Ein Objekt in bavarikon besteht aus der Kombination von digitalem Bild und beschreibenden Metadaten. Ein Objekt kann aus nur einem Image (z.B. eine Fotografie) oder aus mehreren Images bestehen, die man durchblättern kann (z.B. ein Buch, mehrere Ansichten einer Statue).
Das Institutionenporträt stellt Ihre Einrichtung im Partnermodul von bavarikon vor. Das Porträt wird durch die bavarikon-Redaktion lektoriert und durch einen professionellen Übersetzungsdienstleister ins Englische übersetzt.
Inhaltliche Anforderungen:
Die Texte sind grundsätzlich so zu gestalten, dass sie für die breite Öffentlichkeit verständlich sind. Die bavarikon-Redaktion kann die Texte, sofern erforderlich, entsprechend anpassen oder kürzen.
Objektbeschreibungstexte sind allgemeinverständliche, für ein breites Publikum gedachte Erläuterungen zu einem Kulturobjekt, vergleichbar mit kurzen Texten in Ausstellungen und/oder Ausstellungskatalogen. Sie stellen das Kulturobjekt in einen breiteren Kontext, u. a. durch Angaben zur Entstehung, Bedeutung, Verwendung und zur Provenienz.
Beschreibungstexte sollen maximal 1.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassen.
Die Texte müssen für sich alleine stehen können, d. h. bei Erstnennung im Text werden bei Personen Lebens- und Regierungsdaten genannt.
Beschreibungstexte sind vom Partner verpflichtend für Highlights, 3D-Objekte, Video-Objekte zu erstellen. Auch für problematische Objekte, die eine Erklärung des Hintergrunds benötigen, kann die Erstellung von Beschreibungstexten verlangt werden. Diese verpflichtenden Beschreibungstexte werden von bavarikon ins Englische übersetzt. Nicht verpflichtende Objektbeschreibungstexte werden nur in Ausnahmefällen durch die bavarikon-Redaktion redigiert oder ins Englische übersetzt.
Bei Objektbeschreibungstexten können Autorenangaben gemacht sowie eigene Lizenzen ausgewählt werden.
Der Begriff "Sammlung" wird bei bavarikon im weitest möglichen Sinne verstanden. Nicht nur physische Sammlungen, sondern auch digitale und für bavarikon neu kompilierte Kollektionen fallen darunter.
Sammlungen gruppieren die Objekte und stellen diese in einen größeren Zusammenhang. Eine bavarikon-Sammlung umfasst Objekte einer oder mehrerer Institutionen, die einen sachlichen, formalen, inhaltlichen oder organisatorischen Zusammenhang aufweisen, z. B. Objekte eines Künstlers, einer Signaturengruppe, zu einem Thema, aus einer Zeitphase etc.
Eine Sammlung kann in mehrere Teilsammlungen aufgegliedert sein. Je umfangreicher ein Bestand ist bzw. je mehr Objekte eine Sammlung enthält, desto eher bietet sich eine Untergliederung in Teilsammlungen an. Die Untergliederung von Sammlungen in Teilsammlungen sollte sich aus inhaltlichen Gesichtspunkten ergeben.
Beispielsweise erfasst und beschreibt die Hauptsammlung die gesamte Fotosammlung einer Institution, die Teilsammlungen erfassen und beschreiben die Bestände zu einzelnen Fotografen.
Ein Objekt kann mehreren Sammlungen zugeordnet werden.
Die Sammlungen werden in bavarikon im Sammlungsmodul präsentiert und sind im Institutionenporträt des jeweiligen Partners verlinkt.
Die Zuordnung der Objekte zu den Sammlungen/Teilsammlungen erfolgt über die Metadaten der Objekte.
Im Zuge der Lieferung der Metadaten wird ein Indikator oder ein Mapping definiert, über das Objekte bestimmten Sammlungen zugeordnet werden können. Dies kann z.B. ein normierter Wert in den Metadatenfeldern sein wie ein bestimmter Urheber, ein Ort oder ein Schlagwort.
Sammlungsgliederung und -titel müssen vor dem Einspielen (Ingest) der Objekte in bavarikon feststehen. Nachträgliche Änderungen sind zu vermeiden, weil sie einen Neuingest und eine komplette Korrektur der bavarikon-Objekte bedeuten.
Im Gegensatz zu Sammlungen nähern sich virtuelle Ausstellungen ihrem Thema mit einer bestimmten Fragestellung und aus einer bestimmten Perspektive erzählend, strukturierend und interpretierend. Sie bieten Informationen, die über eine reine Beschreibung der Objekte hinausgehen.
Dementsprechend erzählt eine virtuelle Ausstellung eine Geschichte, die Sammlungen in der Regel nicht bieten. Um die Exponate ist ein "roter Faden" gewoben.
Ausstellungen werden aus einzelnen Objekten aus (verschiedenen) Sammlungen erstellt, die besonders hervorgehoben oder in einem anderen Kontext präsentiert werden sollen. Eine Ausstellung kann aus Objekten mehrerer Sammlungen bestehen – auch solchen, die durch andere Einrichtungen in bavarikon präsentiert werden.
Gegenstand einer virtuellen Ausstellung ist in der Regel nicht eine komplette Sammlung, sondern sind ausgewählte, thematisch zusammenhängende Objekte. Für Sammlungen gibt es in bavarikon eine eigene Präsentationsform: das Sammlungsmodul.
Eine virtuelle Ausstellung ist eine Ausstellung im Internet. Genau wie eine physische Ausstellung vermittelt sie ein Thema anhand mehrerer Exponate und dazu passender Erläuterungstexte.
Virtuelle Ausstellungen können entweder rein für den virtuellen Raum konzipiert sein oder komplementär zu einer physischen Ausstellung entstehen.
Im Unterschied zu einer physischen Ausstellung kann sich die virtuelle Variante die spezifischen Möglichkeiten des Internets zunutze machen und z.B. Quervernetzungen über Verlinkungen herstellen.
Im bavarikon-Kontext bieten virtuelle Ausstellungen die Möglichkeit, eine gewisse Anzahl von Einzelobjekten unter einer bestimmten Fragestellung zusammenzuführen und den Nutzern attraktiv aufbereitet zu präsentieren. Damit werden Inhalte kontextualisiert und ein zusätzlicher Zugang zur thematischen Vielfalt des Portals geschaffen.
bavarikon-Ausstellungen werden nicht temporär angelegt, sondern bleiben dauerhaft im Ausstellungsmodul von bavarikon sichtbar.
Die virtuellen Ausstellungen werden durch die bavarikon-Redaktion im Content Management System (CMS) von bavarikon angelegt. Die hochauflösenden Digitalisate selbst befinden sich nicht in diesem CMS, sondern werden von dort in die Objektansicht, den Viewer, verlinkt.
Über die genauen Liefertermine und Zeitpläne stimmen sich die Partner und das bavarikon-Team zu Projektbeginn in einem Kick-off-Meeting ab. Die Texte zur Einrichtung (Institutionenporträt), die Sammlungsbeschreibungen, Texte zu einer virtuellen Ausstellung sowie die Beschreibungstexte von Highlights und 3D-Objekten sind frühzeitig im Projektverlauf zu liefern, da diese eine redaktionelle Prüfung durchlaufen und anschließend ins Englische übersetzt werden.
Die 3D-Digitalisierung ist ein Service von bavarikon, den das Münchener Digitalisierungszentrum der Bayerischen Staatsbibliothek anbietet. Wegen des hohen Aufwands für die 3D-Digitalisierung kommen dafür in der Regel jedoch nur wenige ausgewählte und herausragende Objekte in Frage. Es ist möglich, 3D-Digitalisierung innerhalb eines größeren bavarikon-Projektes einzuplanen oder eigene 3D-Projekte zu planen.
Bei Interesse an einer 3D-Digitalisierung von Objekten sprechen Sie gerne direkt die bavarikon-Geschäftsstelle an.
Interesse an 3D-Digitalisierung muss bereits im Antragsverfahren bei der Geschäftsstelle angemeldet werden. Dem Vorantrag ist eine Liste mit Vorschlägen beizulegen. Auch die Integration von bereits produzierten 3D-Objekten oder die Erstellung durch einen externen Dienstleister ist nach Absprache, Prüfung und Verankerung im Antragsverfahren möglich.
Der Prozess der 3D-Digitalisierung erfolgt im Rahmen der Umsetzung des bavarikon-Projektes in vier Arbeitsschritten:
1. Bewertung der Machbarkeit und Schätzung des Zeitaufwandes:
Da nicht alle Objekte gleichermaßen für die 3D-Digitalisierung geeignet sind (z. B. Größe, stark reflektierende Objekte, bewegliche Einzelteile) ist eine Begutachtung des Objekts vor Beginn jeglicher Arbeiten auf dessen Machbarkeit und die Abschätzung des Zeitaufwands zwingend erforderlich.
2. 3D-Scan-Vorgang:
Objekte können entweder bei Ihnen vor Ort oder in ausgewählten Fällen in der BSB 3D-digitalisiert werden.
Das Scannen kann vor Ort mit dem Personal und dem Equipment der Bayerischen Staatsbibliothek erfolgen, wenn entsprechend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Es wird eine Fläche von mindestens ca. 9 qm sowie ein Tisch benötigt. Der Raum sollte verdunkelt werden können, um den Einfluss von Tageslicht auf das Aufnahmeergebnis zu minimieren.
Für die Arbeiten in der BSB sind entsprechende Transportkosten bzw. -versicherungen im Antragsverfahren zu berücksichtigen. Innerhalb der BSB unterliegen die Objekte der Staatshaftung. Der Abschluss eines separaten Leihvertrags zwischen BSB und Leihgeber der Objekte ist erforderlich. Die 3D-Aufnahme in der BSB kann die Erstellung größerer Stückzahlen ermöglichen.
3. Nachbearbeitung:
Die aufgenommenen Daten werden zur Veröffentlichung aufbereitet.
4. Bereitstellung in bavarikon:
Zur Veröffentlichung in bavarikon müssen die Metadaten sowie Beschreibungstexte vorliegen. Ggf. erforderliche Rechteklärungen sind der Geschäftsstelle vor Beginn der 3D-Digitalisierung vorzulegen.
Die Daten werden in einer Kopie der digitalen Masterfiles nach Abschluss der Arbeiten der besitzenden Institution übergeben.
Zusätzlich ist zur Präsentation ein Beschreibungstext durch den Partner zu erstellen (max. 1.500 Zeichen), der durch bavarikon ins Englische übersetzt wird.
Die Machbarkeit und die Zeitdauer von 3D-Messungen (=Scannen) hängt von folgenden unterschiedlichen Faktoren ab:
In bavarikon können sowohl Inhalte aufgenommen werden, die bereits digital vorliegen, als auch solche, die noch digitalisiert werden müssen. In beiden Fällen stellt der Partner eine Kopie dieser Inhalte für die Nutzung in bavarikon bereit.
Im Antragsverfahren wird genau festgelegt, wie viele Objekte und Images neu zu digitalisieren sind. Dafür kann eine Finanzierung über bavarikon beantragt werden. Die Neudigitalisierung kann in Eigenproduktion oder durch externe Dienstleister erfolgen.
Sollen bereits digitalisiert vorliegende Objekte eingebracht werden, muss vorab geprüft werden, ob die Imagequalität für bavarikon ausreichend ist. Zur Überprüfung stellt Ihnen die bavarikon-Geschäftsstelle ein proprietäres Prüftool zur Verfügung, den "bavarikon-Image-Checker".
Dieses Tool ist für Antragsteller und Partnerinstitutionen erhältlich über geschaeftsstelle@bavarikon.de.
Zu beachten:
Um die einheitliche, originalgetreue und medienneutrale Präsentation der bavarikon-Inhalte sicherzustellen und der Bedeutung der Kulturobjekte gerecht zu werden, unterliegen alle Digitalisate für bavarikon einem festgelegten Qualitätsstandard.
Die aufgeführten technischen Produktionsparameter und Liefervorgaben dienen als Basisinformation und Leitfaden. Zur allgemeinen Orientierung über das Thema Digitalisierung und für weiterführende Informationen für die Planung und Durchführung von Digitalisierungsprojekten inklusive technischer Voraussetzungen und Vorgaben wird die Lektüre der DFG-Praxisregeln "Digitalisierung" (aktualisierte Fassung 2022) empfohlen.
Die Dateiendungen (Suffix) werden immer klein und dreibuchstabig geschrieben (.tif oder .jpg).
Digitalisierung durch Scanner: Buch- oder buchähnliche Objekte, Fotoserien mit mehreren Images
Digitalisierung durch Fotografie: Zwei- und Dreidimensionale Objekte (z.B. Gemälde, Gegenstände, Skulpturen, Schmuck etc.)
Objekte mit Audio- und/oder Videodateien
Die Datenqualität muss hierzu im Einzelnen besprochen werden. Handyvideos und Videos im Hochformat sollten vermieden werden.
Für Objekte mit Audio- oder Videodateien wird jeweils ein Vorschaubild benötigt. Die Qualität des Vorschaubildes muss den oben genannten Angaben entsprechen (wie bei einem Einzelbild) und sollte auch mit dem bavarikon-Image-Checker geprüft werden.
Objekte mit mehreren Images
Für die Aufnahme eines Objektes in die bavZEND ist folgendes im Vorfeld erforderlich:
Objekte mit nur einem Image
Objekte mit Audio- und/oder Videodateien
In der Dateibezeichnung muss die Liefer-ID des Objektes enthalten sein.
Für die Übermittlung der Daten steht nach Absprache ein Transferlaufwerk zur Verfügung. Bei sehr großen Datenmengen kann eine Festplatte übergeben werden.
Die größte Herausforderung bei den Projekten ist im Regelfall die Aufbereitung und Übermittlung der Metadaten. Datenformat und Lieferverfahren werden daher von Anfang an thematisiert, bereits im Antragsverfahren wird gemeinsam ein Exportweg definiert. Ein Datenbankumstieg oder Systemwechsel während eines laufenden bavarikon-Projektes sollte unbedingt vermieden werden und kann nur nach Absprache erfolgen.
Zum Projektstart findet ein detailliertes Beratungsgespräch zur Metadatenlieferung statt. Im Regelfall werden vom Partner möglichst bald nach Projektbeginn Testdaten (Metadaten und Bilddaten) geliefert. Bei größeren Projekten bietet sich die Bildung von Tranchen zum Dateningest an.
bavarikon bevorzugt die Lieferung der Metadaten aus dem Datenhaltungssystem des Partners über ein Standardformat (MARC, LIDO, EAD), in der Regel als XML-Ausspeicherung.
Um die Metadaten und die Erschließungstiefe aller bavarikon-Inhalte möglichst homogen zu gestalten, wurde ein einheitliches Datenformat definiert – das sogenannte bavarikon-Lieferformat. Die Metadaten der Kulturobjekte aller datenliefernden Institutionen sollten in dieser vorgegebenen und strukturierten Form abgeliefert werden, damit diese effizient und reibungslos in bavarikon integriert und optimal vernetzt werden können.
Das bavarikon-Metadatenformat basiert auf dem Europeana-Data-Model (EDM). Die Datenlieferung des Partners wird entsprechend gemappt. Der Regelfall ist, dass nur bestimmte Datenfelder aus dem Originalsystem des Partners exportiert werden.
→ Tabelle "Elemente des bavarikon-Lieferformats" (als PDF zum Download)
Für einige Systeme gibt es bereits Standardlieferverfahren:
Die Datenpflege erfolgt im Datenhaltungssystem des Partners, ausgenommen spezielle, nur für bavarikon relevante Angaben. Datenaktualisierungen oder -korrekturen werden ebenfalls aus dem Datenhaltungssystem des Partners übernommen.
Von den Objekten kann auf die Präsentation im Katalog oder der Objektdatenbank des Partners verlinkt werden, wenn ein persistenter Link vorhanden ist.
Bitte stellen Sie uns die Metadaten Ihrer Kulturobjekte möglichst vollständig und lückenlos bereit.
Das bavarikon-Lieferformat als XML-Schema sowie eine Handreichung für die Bereitstellung einer Softwarefunktionalität für den XML-Export im bavarikon-Lieferformat können auf Anfrage technischen Experten zur Verfügung gestellt werden.
Im Ausnahmefall und bei zahlenmäßig begrenztem Umfang (max. ca. 100 Objekte) ist eine Lieferung über das spezielle bavarikon-Webformular mit manueller Dateneingabe möglich, wenn beim Partner kein Datenhaltungssystem vorhanden ist. Bereits im Antragsverfahren wird festgelegt, ob beim Projektvorhaben die Lieferung über diesen Weg in Frage kommt.
Für die Befüllung des Webformulars erhalten Projektpartner einen Zugang und eine Schulung.
In bavarikon können im Objektviewer Inhaltsverzeichnisse angezeigt werden, die einzelne Inhalte eines mehrseitigen Objekts direkt ansteuerbar machen. Solche Strukturdaten erleichtern die Nutzung von umfangreicheren Objekten erheblich.
Die Erstellung von Strukturdaten kann im Antragsverfahren ebenfalls beantragt und finanziert werden. Die Strukturdaten sind in Form einer Konkordanztabelle (Excel) zu liefern, die einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Image und Benennung herstellt. Eine Datei zur Übermittlung der Strukturdaten wird für den Partner bereitgestellt.
Die Onlinestellung der Objekte und Texte erfolgt im Rahmen von Updates, die im Regelfall monatlich stattfinden.
Nach dem Onlinegang von Tranchen oder des Gesamtbestandes Ihres Projektes werden Sie von der Geschäftsstelle informiert und um die Rückmeldung von Korrekturen und Anmerkungen gebeten.
Die Korrekturen müssen gesammelt in einer sog. "Korrektur-Tranche" übergeben werden und werden dann in einem der nächsten Updates umgesetzt.
bavarikon verwendet das Rechtemodell von rightstatements.org und Lizenzen von Creative Commons. Diese Plattformen stellen Sets standardisierter Rechtehinweise und Lizenzen zur Verfügung, die genutzt werden können, um den Urheberrechts- und Weiterverwendungs-Status digitaler Objekte mitzuteilen
Der gesamte Metadatensatz (nicht das Digitalisat) muss unter der Lizenz CC0 zur Verfügung gestellt werden (gemeinfrei und frei nachnutzbar). Hiervon ausgenommen sind die Beschreibungstexte der Objekte, für die auch eine strengere Lizenz gewählt werden kann.
Für die Digitalisate muss eine der acht Lizenzen von Creative Commons oder einer der vier Rechtehinweise von rightsstatements.org aus folgender AUSWAHLLISTE angegeben werden:
Sollte die Präsentation rechtlich geschützter Materialien angestrebt werden, müssen vom Partner die entsprechenden Vereinbarungen mit den Rechteinhabern getroffen werden.
Für Musik und Videos besteht ein Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA.
Als problematische Objekte versteht bavarikon Objekte, die entweder aufgrund ihrer Provenienz (NS-Raubgut), ihrer Erwerbungsgeschichte (z.B. koloniale Kontexte) oder aufgrund ihrer Inhalte und bildlichen Darstellungen aus rechtlicher oder ethischer Sicht problematisch sind.
Problematische Inhalte bzw. Darstellungen sind Motive oder Texte, die verboten sind oder als diskriminierend oder schockierend empfunden werden können oder die bspw. Ausdruck einer menschenverachtenden Einstellung sein können.
bavarikon richtet sich als Kulturportal an eine interessierte Öffentlichkeit und die Wissenschaft. Im Sinne von historischer Vollständigkeit, zur präventiven Aufklärung und der unverstellten Weitergabe von Wissen werden in bavarikon solche Objekte nach vorheriger Prüfung und Abwägung teilweise veröffentlicht. Ob und wie solche problematischen Objekte in bavarikon gezeigt werden können, muss im Einzelfall und projektbezogen entschieden werden und ist deshalb bereits im Antragsverfahren Thema.
Voraussetzung einer Veröffentlichung in bavarikon ist eine ausführliche inhaltliche Kontextualisierung solcher problematischen Objekte durch Beschreibungstexte, Sammlungsbeschreibungen oder virtuelle Ausstellungen. Die betreffenden Objekte werden zusätzlich mit Disclaimern gekennzeichnet, die Nutzerinnen und Nutzer für die Hintergründe sensibilisieren und weitere Informationen zur Einordnung bieten.
Objekte aus kolonialen Kontexten werden aus Gründen der Transparenz und Auffindbarkeit auch für die Ursprungskulturen in bavarikon veröffentlicht und wenn möglich nicht nur zweisprachig in deutsch und englisch, sondern zusätzlich in der jeweiligen Landessprache präsentiert (z.B. Tok Pisin, Chinesisch etc.). Enthalten Ausstellungen Themen aus den Bereichen Kolonialismus oder Kolonialgeschichte, werden die Texte vor der Veröffentlichung durch externe Gutachter geprüft. Andere "sensible" oder problematische Inhalte (v.a. Themen zur Geschichte des Nationalsozialismus) werden durch die bavarikon-Redaktion geprüft.
bavarikon nutzt für seine Öffentlichkeitsarbeit den Newsletter von bavarikon, www.bavarikon4U.de und die verschiedenen bavarikon-Kanäle in den Sozialen Medien.
Objekte, die in bavarikon präsentiert werden, können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von bavarikon verwendet werden (z.B. Verlinkung von der Partner-Webseite auf bavarikon, Bewerbung im Newsletter, über Soziale Medien etc.). Sollten die Inhalte für gedruckte Werbematerialien oder für eine Berichterstattung durch die traditionellen Medien genutzt werden, werden die Partner vorab kontaktiert.
Vom Partner wird erwartet, dass er in geeigneter Weise ebenfalls auf bavarikon und vor allem auf seine Inhalte im Portal hinweist:
bavarikon-Flyer und -Plakate können jederzeit bei der bavarikon-Pressestelle angefordert werden (presse@bavarikon.de).
Im Pressebereich finden Sie Logos und Werbematerialien zum Download.
Der Newsletter kann hier abonniert und eingesehen werden.