Banknoten der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank

Seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert gab es immer wieder Projekte zur Errichtung einer Notenbank in Bayern. Aber die Angst vor und das Misstrauen gegenüber Papiergeld verhinderte die Umsetzung der Pläne. Erst König Ludwig I. (1786-1868, König 1825-1848) trieb die Errichtung einer Hypothekenbank voran und ließ ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten. Am 18. Juni 1835 wurde die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank gegründet.

Ihr Hauptgeschäftsfeld war die Versorgung von Landwirtschaft, Handel und Gewerbe mit Kapital. Das Notenprivileg war "nur" ein Nebengeschäft als Ausgleich für Beschränkungen im Hypothekenbankgeschäft. Für die Notenausgabe wurden genaueste Bestimmungen über Umlaufhöhe, Deckung, Einlösung und Stückelung erlassen. Die Entscheidung über Höhe und Zeitpunkt der Emission traf der königliche Kommissär. Die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank konnte also bei der Notenausgabe nicht selbständig handeln, sondern war immer an die Vorgaben des Staates gebunden.

Insgesamt emittierte die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank von 1836 bis zur Aufgabe des Notenprivilegs 1874 fünf 10-Gulden-Noten, zwei 100-Gulden-Noten und eine 100-Mark-Note. Die Banknoten waren kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern Geldsurrogat, sie mussten in Münzgeld umgewechselt werden. Neben dem Stammhaus der Bank in München und der Filiale in Augsburg wurden nach und nach in den wichtigsten Städten Bayerns Umwechslungshäuser eingerichtet.

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>> Diese Sammlung ist ein Teil des Bestandes "Papiergeld Bayerns" der Giesecke+Devrient Stiftung Geldscheinsammlung.