Papiergeld der Königlich Bayerischen Staats- und Schuldentilgungs-Commission

Im Gegensatz zu anderen deutschen Staaten gab das Königreich Bayern kein Staatspapiergeld aus, um Schulden zu sanieren. Eine Ausnahme bildet das Staatspapiergeld von 1866. Der bayerische Staat entschloss sich zu seiner Ausgabe, um den Eisenbahnbau und den Krieg gegen Preußen zu finanzieren.

Die bayerische Staatsregierung wurde daher durch Gesetz vom 4. September 1866 ermächtigt, unverzinsliche Kassenanweisungen auszugeben. Unter Aufsicht des Landtages emittierte die königliche Staatsschuldentilgungs-Kommission Stücke zu zwei, fünf und fünfzig Gulden.

Diese Kassenanweisungen galten als gesetzliche Zahlungsmittel und mussten von den Staatskassen für Zahlungen angenommen werden. Auf Verlangen mussten sie in Silbergeld umgetauscht werden. Nach der Gründung des Deutschen Reiches wurde das Staatspapiergeld im Zuge der Vereinheitlichung des Geldwesens wieder eingezogen.

Die anderen Teilsammlungen zu "Papiergeld Bayerns" in bavarikon

>> Diese Sammlung ist ein Teil des Bestandes "Papiergeld Bayerns" der Giesecke+Devrient Stiftung Geldscheinsammlung.