Notgeld – Funktion, Herausgeber und Verfahren

Notgeld wird in wirtschaftlichen Notzeiten ausgegeben. Es soll den Mangel an gesetzlichen Zahlungsmitteln wie Münzen und Banknoten beheben. In der bedeutendsten Notgeldperiode in Deutschland von 1914 bis 1923 ersetzte und ergänzte Notgeld die von der Reichsbank ausgegebenen Münzen und Banknoten. Eine spätere, aber in ihrem Umfang weitaus geringere, Notgeldausgabe erfolgte zwischen 1947 und 1948.

Die Ausgabe von Notgeld ist häufig mit wirtschaftlichen oder kriegsbedingten Krisen verbunden. Die Kriegswirtschaft mit einem hohen Bedarf an Metallen oder auch Inflationen können zu einem Mangel an Bargeld führen. Im Falle des Einzugs der Metalle für die Kriegswirtschaft reichen die Rohstoffe für die Herstellung von Münzen nicht mehr aus. Bei einer Inflation werden enorme Bargeldmengen benötigt, welche von der Zentralbank nicht mehr ausreichend zur Verfügung gestellt werden können. Für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs im Alltag wie für Löhne oder den täglichen Bedarf wird Notgeld emittiert.

Notgeld ist ein zeitlich und regional begrenztes Zahlungsmittel. Es ist nur gültig innerhalb eines bestimmten Ortes oder Bezirks und für einen bestimmten Zeitraum. Diese Frist wird durch Aufdruck auf dem Notgeld selbst festgelegt oder es wird angekündigt, dass diese noch gesondert bekanntgegeben wird.

Für die Ausgabe des Notgelds wurde in Deutschland nur teilweise eine Genehmigung eingeholt oder erteilt. Gerade die Inflation bedingte einen hohen Zeitdruck, die Scheine zu gestalten, drucken und auszugeben. Für die oftmals komplizierten behördlichen Genehmigungsvorgänge blieb häufig keine Zeit. Die zuständige Zentralbank duldete daher zumeist die Ausgabe des Notgelds.

Mit der zunehmenden Bedeutung des Papiergelds seit der Mitte des 19. Jahrhunderts sind auch mehr Notgeldausgaben zu verzeichnen. Dies betrifft in Europa vor allem die Zeit des Ersten und Zweiten Weltkriegs sowie die Zwischen- und Nachkriegszeit.