Die bayerische Konstitution von 1808

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Im Anschluss an die Beratungen in der Geheimen Konferenz vom 20. April 1808 wurde der Text der bayerischen Konstitution einer letzten inhaltlichen Überarbeitung unterzogen. Ergebnis der Redaktionsarbeiten war die Originalurkunde, die als unbesiegeltes Pergamentlibell in blauem Samteinband im königlichen Archiv verwahrt wurde. Die Urkunde ist von König Max I. Joseph (1756-1825, König ab 1806) unterfertigt und trägt zudem die Unterschriften der Staats- und Konferenzminister Montgelas, Morawitzky und Hompesch. Die Konstitution schrieb zum einen die wesentlichen Reformen fest, mit denen die Regierung unter Max Joseph seit 1799 begonnen hatte. Zum anderen formulierte sie ein politisches Programm, das durch Organische Edikte näher präzisiert wurde. Im Mittelpunkt des Programms stand der Staat. Die Konstitution regelte die Stellung des Königs und des königlichen Hauses (Tit. II) und ordnete die Verwaltungsstruktur (Tit. III) sowie Grundzüge der Justiz- und Militärverfassung (Tit. V, Tit. VI). Titel IV bestimmte Einzelheiten der "National-Repräsentation", die allerdings nie zusammentreten sollte. Zu den "Hauptbestimmungen" (Tit. I) gehörten u.a. die Aufhebung der landständischen Sonderrechte, die Aufhebung der Leibeigenschaft, die Einteilung des Königreichs in Kreise, grundlegende Adelsrechte sowie Rechte der Religionsgesellschaften. Schließlich gewährte der Staat Rechte: Sicherheit der Person und des Eigentums, "vollkommene Gewissensfreiheit" und Pressefreiheit.

Autor

Dr. Esteban Mauerer

Rechtehinweis Beschreibung

CC0