Königlich Bayerische Staats-Schuldentilgungs-Commission 5 Gulden von 1866

Giesecke+Devrient Stiftung Geldscheinsammlung

Beschreibung

Vorderseite: Ornamentrahmen, oben links und rechts in den Ecken zwei Rosetten mit der Wertzahl 5, unten links und rechts zwei Bavaria-Köpfe in Reliefart, oben in der Mitte zwei Löwen halten das königlich bayerische Wappen (1835-1923): geviertes Schild mit Königskrone, oben links Löwe (stv. Pfalz), unten links geschrägte Linien mit Pfahl in der Mitte (stv. Schwaben), oben rechts drei Spitzen (stv. Franken), unten rechts Löwe (blaue Löwe der Grafen von Veldenz, Hinweis auf die Herkunft der Dynastie aus der Rheinpfalz), im Herzschild Rauten (Bayern); unten in der Mitte Rosette mit Wertzahl 5

Rückseite: in der Mitte Büste der Bavaria auf dunklem, weißradiertem Grund, links kreisförmig mit Ähren umgeben allegorische Büste der Donau, rechts mit Weinlaub und Trauben umkränzte Büste des Rheins, in den vier Ecken gleiche Schilder mit der Zahl 5

Im Gegensatz zu anderen deutschen Staaten gab Bayern kein Staatspapiergeld aus, um Schulden zu sanieren. Eine Ausnahme bildet das Staatspapiergeld von 1866. Der bayerische Staat entschloss sich zur Ausgabe von Staatspapiergeld, um den Eisenbahnbau und den Krieg gegen Preußen zu finanzieren. Die bayerische Staatsregierung wurde durch Gesetz vom 4. September 1866 ermächtigt, unverzinsliche Kassenanweisungen auszugeben. Unter Aufsicht des Landtages emittierte die königliche Staatsschuldentilgungs-Kommission Stücke zu zwei, fünf und fünfzig Gulden. Diese Kassenanweisungen galten als gesetzliche Zahlungsmittel und mussten von den Staatskassen für Zahlungen angenommen werden. Auf Verlangen mussten sie in Silbergeld umgetauscht werden. Nach der Gründung des Deutschen Reiches wurde das Staatspapiergeld im Zuge der Währungsreform wieder eingezogen.