Urkunde, 1396 Januar 4

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Otto von Falkenberg, Kanoniker des Stifts Fritzlar, bekennt: Er hat ein Kanonikat und eine Präbende im Stift Aschaffenburg, die durch den Tod des Jakob Nulle vakant geworden sind, aufgrund einer päpstlichen Provision erhalten und wurde in das Stift aufgenommen. Daher verpflichtet er sich, Dekan und Kapitel, das Stift in seiner Gesamtheit sowie jeden einzelnen Kanoniker und Vikar im Falle von gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen wegen der Verleihung des Kanonikats und der Präbende an ihn zu vertreten und ihnen alle dabei entstehenden Schäden und Unkosten zu ersetzen. Sollte er dem nicht nachkommen, dann hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu bezahlen. Dafür stellt er diesem den Dekan des Stifts St. Moritz in Mainz Johann Meyer, den Scholaster des Stifts St. Viktor außerhalb der Mauern von Mainz Sander von Geismar, den Kanoniker des Stifts Fritzlar Konrad Unruhe, den Pfarrer von Groß-Umstadt (Omstad) Konrad von Kassel sowie die Kanoniker des Stifts St. Moritz Andreas König und Konrad Hoppener als Bürgen. Sollte er seine gegenüber dem Stift eingegangene Verpflichtung nicht erfüllen, dann sollen die Bürgen innerhalb von acht Tagen nach Aufforderung durch das Stift zum Einlager in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg einkehren, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Im Einlager verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge unverzüglich zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen muss Otto von Falkenberg innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann stellen.