Beschreibung
Johann von Röttingen (Rotyngen) beurkundet: Er hat durch einen Tausch die Vikarie am Altar Johannes des Täufers in der Burg zu Aschaffenburg erhalten und wurde in das Stift aufgenommen. Sollte es wegen der Verleihung der Vikarie zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten kommen, dann wird er Dekan und Kapitel, das Stift in seiner Gesamtheit und jeden einzelnen Kanoniker oder Vikar vertreten und ihnen alle durch solche Streitigkeiten entstandenen Unkosten und Schäden ersetzen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, dann hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu entrichten. Dafür stellt er diesem den Pfarrer zu Wenigumstadt (Wingen Omstad) Johann Klenck, den Pfarrer zu Großostheim (Ostheim) Johann Feidichin, den Pfarrer zu Großwallstadt (Groszin Walstad) Konrad [von Fritzlar], den Pfarrer zu Kleinwallstadt (Klein Walstad) Konrad Rule, den Pfarrer zu Obernau (Obernheim) Heinrich und den Pfarrer von Stockstadt (Stoxstad) Klaus Fleuge als Bürgen. Wenn er seine dem Stift gegebenen Versprechungen nicht einhält und die dafür vorgesehene Strafe nicht entrichtet, dann sollen sich die Bürgen innerhalb von acht Tagen nach Aufforderung durch das Stift zum Einlager in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg einfinden, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen hat Johann von Röttingen innerhalb von einem Monat einen gleichwertigen Ersatzmann zu stellen.