Beschreibung
Friedrich Gutbrot von Lauterbach (Luternbach) bekennt: Er hat die durch den Tod des Johann von Kirchhain (Kirchayn) vakante Vikarie am Altar des heiligen Nikolaus im Stift Aschaffenburg aufgrund einer päpstlichen Provision erhalten und wurde in das Stift aufgenommen. Er verpflichtet sich daher, Dekan und Kapitel, das Stift in seiner Gesamtheit sowie jeden einzelnen Kanoniker und Vikar bei eventuellen gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen wegen der Verleihung dieser Vikarie an ihn zu vertreten und ihnen alle im Gefolge solcher Auseinandersetzungen entstehenden Schäden und Unkosten zu ersetzen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, dann hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu entrichten. Dafür stellt er diesem den Scholaster des Stifts Heiligkreuz vor der Stadt Mainz Peter von Bacharach, den Mainzer Domherren Erkinger von Frankenstein, die Mainzer Domvikare Johann Pfeffersack und Tilman Morichin, den Pfarrer von St. Quintin in Mainz Konrad Dudinrat sowie den Vikar im [Kloster] Altmünster in Mainz Heinrich von Werther als Bürgen. Sollte er seine gegenüber dem Stift eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen und auch die für diesen Fall vorgesehene Strafe nicht entrichten, dann sollen sich die Bürgen innerhalb von acht Tagen nach Aufforderung durch das Stift in eine öffentliche Herberge in Aschaffenburg ins Einlager begeben, und zwar jeder mit einem Pferd und einem Knecht. Im Einlager verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen muss der Vikar innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann stellen.