Urkunde, 1390 März 12

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Erwin Koch (Coch) hat aufgrund einer päpstlichen Provision die durch den Tod des Hartmann von Bergen vakante Vikarie im Stift Aschaffenburg erhalten und wurde in das Stift aufgenommen. Er verpflichtet sich daher, Dekan und Kapitel, das Stift in seiner Gesamtheit sowie jeden einzelnen Kanoniker und Vikar bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Übernahme dieser Vikarie zu vertreten. Außerdem verspricht er, alle dem Stift oder seinen Angehörigen durch solche Streitigkeiten entstehenden Unkosten oder Schäden zu ersetzen. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, dann hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu bezahlen. Dafür stellt er diesem den Pfarrer in Großwallstadt (Groszen Walstad) Konrad von Fritzlar , den Pfarrer in Kleinwallstadt (Cleinen Walstad) Konrad Rüle, den Pfarrer in Obernburg Siegfried, die Aschaffenburger Schöffen Johann (Henn) Richart und Johann (Hen) Beyer sowie den Aschaffenburger Bürger Boldelin Storck als Bürgen. Erfüllt er seine Versprechen nicht und bezahlt auch die für diesen Fall festgelegte Strafe nicht, dann sollen die Bürgen sich nach Aufforderung durch das Stift innerhalb von acht Tagen in einer öffentli-chen Herberge in Aschaffenburg zum Einlager einfinden, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Während des Einlagers verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen muss Erwin Koch innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann stellen.