Beschreibung
Die Richter der Aschaffenburger Kirche beurkunden: Vor ihnen hat Ludwig von Miltenberg (Mildinberg), Kanoniker des Stifts Aschaffenburg, zwar gebrechlich, aber im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein Testament errichtet. Er bestimmt, daß alle seine Schulden, die bei seinem Tod noch nicht beglichen sind, von seinen Testamentsvollstreckern unverzüglich aus seiner Hinterlassenschaft bezahlt werden sollen. Des weiteren legt er folgende Legate fest:- Gebhard, Andreas, Friedrich, Irmel und Elisabeth, die Kinder seines Bruders Breido, erhalten seine gesamte unbewegliche Habe in Breitendiel (Breydindille).- Außerdem fällt an sie seine Mühle in Bürgstadt (Burgestad).- Dann hinterläßt er ihnen seine Scheune auf dem unteren Hof in Miltenberg zusammen mit dem Garten neben dieser Scheune.- Des weiteren bekommen sie 11 Joch Äcker (terra arabilis) in der Gemarkung des Dorfes Bürgstadt.- Schließlich fallen an sie noch 2 Joch Weinberge [in Bürgstadt] hinten an der Steige.- An Johann (Henlinus) und Jutta, die Kinder seiner Schwester Kunigunde (Gudela), gehen [in Bürgstadt] seine Weinberge an der Steige, an der Spitze sowie alle seine Äcker gegen Miltenberg.- Heinrich, der Sohn seiner Schwester Kunigunde, erhält 1 Joch Weinberge [in Bürgstadt] oberhalb des Sandes (super Arenam).- Heinrich, der Sohn seines Bruders Breydo, bekommt seinen Weinberg [in Bürgstadt] an der Steige v/o/birm Dorne.- An Gebhard, den Sohn seines verstorbenen Bruders Heinrich Zentgraf (Centgravius), geht sein Weinberg [in Bürgstadt] am Walzrain (Walsreyne), von dem an die Präsenz des Stifts Aschaffenburg ein jährlicher Zins von 1 Pfund Heller zu entrichten ist.- Gerhus, die Tochter [seiner Schwester] Irmel, erhält seinen Baumgarten [in Bürgstadt] am Nu/e/rungisberg.- Seine Magd Gerhus bekommt seinen Fischweiher (vivarium) in der Vorstadt von Aschaffenburg beim Weibersbrunnen (Wiwirsbrune) mit dem Haus, dem Garten und allen anderen Zugehörungen. Sie erhält diese Güter auf Lebenszeit und hat alle darauf liegenden Lasten zu tragen. Nach ihrem Tod fallen die Güter an die Präsenz des Stifts Aschaffenburg. Die davon gefallenden jährlichen Einkünfte sollen für die Präsenzbrote verwendet werden.- Außerdem erhält Gerhus eine Kuh.- An seinen Diener Heiden fallen zwei Esel. Außerdem soll ihm sein Lohn bezahlt werden.- An Friedrich, den Sohn des vorgenannten Breido, gehen ein Bett, zwei Leintücher (lyntiamina), eine Bettdecke (pulvinar), zwei Federkissen und eine Überdecke.- Johann und Jutta, die Kinder seiner Schwester Kunigunde, erhalten 2 Betten, 4 Leintücher, 2 Bettdecken, 2 Federkissen und 2 Überdecken.- Seine Dienerin Gerhus bekommt ein besseres Bett mit zwei guten Leintüchern, einer guten Bettdecke, einem guten Federkissen und einer Überdecke.- Ludwig von Miltenberg ordnet an, daß Gebhard, Andreas, Friedrich, Irmel und Elisabeth, die Kinder des vorgenannten Breydo, von den ihnen hinterlassenen unbeweglichen Gütern des Ludwig in der kommenden Ernte 16 Malter Roggen (siligo) abliefern sollen. Dieser ist dann folgendermaßen zu verteilen:- Adelheid, die Witwe des Schrenk und Tante (matertera) des Ludwig, erhält 1 Malter Roggen.- Kunigunde, die Schwester des Ludwig, bekommt 4 Malter. Einer ihrer Freunde soll den Roggen für sie in Empfang nehmen und ihr davon in Notlagen etwas geben.- An Mechthild (Metza), die Ehefrau des Swere, geht 1 Malter Roggen.- Kunigunde, die Witwe des Rupert, erhält 1 Malter Roggen.- Rupert Rumpenheimer (Rumpinheymer) bekommt 1 Malter Roggen.- Gerhus, der Dienerin des Ludwig, soll man 6 Malter Roggen geben.- Schließlich fallen noch 2 Malter Roggen sowie der ihm zustehende Lohn an Strobel, den Diener des Ludwig.- Ein jährlicher Zins von 4 Pfund Heller soll unter den bei der Feier seines Jahrtages im Stift anwesenden Kanonikern und Vikaren als Präsenz verteilt werden. Zum Erwerb dieses Zinses sollen seine Testamentsvollstrecker seine Stiftskurie (curia clausteralis) [in Aschaffenburg], die er derzeit bewohnt, seine Kelter (torcular) in Miltenberg, seine Pferde, seinen Hausrat, sein Getreide und seinen Wein sowie alle beweglichen und unbeweglichen Güter, über die er noch nicht anderweitig verfügt hat, verkaufen und von dem Erlös den erwähnten Zins anschaffen. Sollte danach noch Geld übrig sein, dann sollen die Testamentsvollstrecker seiner Dienerin Gerhus 10 Pfund Heller übergeben, die diese für den vorgenannten Friedrich verwalten und ausgeben soll. Der Rest geht danach an die Stiftspräsenz zur Anschaffung von Einkünften für die Präsenzbrote.- Die Einkünfte von seiner Stiftspräbende in seinem Gnadenjahr fallen zur Hälfte an die Stiftsfabrik. Die andere Hälfte dient dazu, daß an der von dem verstorbenen Dekan Heil[mann] Fritz (Frizz) gestifteten Feier des Fest Allerseelen (commemoracio) im Stift zusätzlich jedes Jahr 3 Heller verteilt werden.- 30 Priester erhalten jeder 30 leichte Pfennige.Zu seinen Testamentsvollstreckern bestellt Ludwig von Miltenberg den Kanoniker Dietrich von Erlenbach (Erlebach) sowie die Vikare Heinrich von Gießen (Gyzzin) und Johann von Bensheim. Er behält sich Änderungen seines Testaments vor und widerruft alle bisher von ihm errichteten testamentarischen Verfügungen und Legate.