Beschreibung
Der öffentliche Notar Heinrich Sedeler (Setdeler) von Aschaffenburg, Kleriker der Diözese Mainz, beurkundet in Form eines Notariatsinstruments das Testament des Ulrich Pavey, Kapitularkanoniker des Stifts Aschaffenburg. Dieser legt darin im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte folgendes fest:- Er wählt seine letzte Ruhestätte in der Stiftskirche.- Alle Schulden, die bei seinem Tod noch nicht beglichen sind, sollen seine Testamentsvollstrecker aus seiner Hinterlassenschaft unverzüglich bezahlen.- Die Stiftskurie (curia claustralis), die er derzeit bewohnt, soll nach seinem Tod so teuer wie möglich an einen Kapitularkanoniker des Stifts verkauft werden. Von dem Erlös fallen 70 Pfund Heller an das Präbendalvermögen (corpus prebendarum) des Stifts. Vom Rest soll man regelmäßige jährliche Einkünfte ankaufen. Diese sollen dann bei der Feier seines Jahrtages im Stift unter allen anwesenden Kanonikern und Vikaren gleichmäßig als Präsenz verteilt werden.- 30 Priestern vermacht er je 30 leichte Pfennige. Sie sollen dafür Seelmessen für ihn feiern.- An die Frühmesse, die er oder seine Testamentsvollstrecker in Klingenberg (Clingenberg) stiften werden, fallen seine ungefähr 3,5 Joch Weinberge in der Gemarkung des Dorfes Röllfeld (Rolefelt) am Hahnberg (Haninberg). Außerdem gehen an die Frühmesse Haus, Hofstatt und Kelter mit allen Zugehörungen in Röllfeld sowie 60 Pfund Heller aus seiner gesamten Hinterlassenschaft. Dafür soll man jährliche Einkünfte für den Unterhalt des Frühmessers kaufen. Dieser hat jede Woche drei Messen bei Tagesanbruch in der Kapelle in Klingenberg zu lesen, eine am Montag für die Verstorbenen, eine am Mittwoch zum Gedenken an das Leiden Christi und eine am Samstag zu Ehren der Jungfrau Maria. Durch diese Messen darf aber der Gottesdienst des Pfarrers oder seines Vertreters in der Pfarrkirche zu Grubingen nicht beeinträchtigt werden.- Der Vikarie des Heinrich Faber in der Stiftskirche zu Aschaffenburg vermacht er seine 1,5 Joch Weinberge in der Gemarkung Schweinheim (Indago) beim Salchinbrunnen (Salchinbrun). Zu diesen Weinbergen gibt er noch 20 Pfund Heller, wofür man jährliche Einkünfte erwerben soll, mit deren Hilfe die Weinberge in einen besseren Kulturzustand gebracht werden sollen. Heinrich Faber oder der jeweilige Inhaber dieser Vikarie sollen dafür wöchentlich zwei Messen feiern, eine am Dienstag für die Sünden und eine am Samstag zu Ehren der Jungfrau Maria.- Der Ertrag seiner Stiftspräbende in seinem Gnadenjahr fällt an seine Testamentsvollstrecker, die ihn zum Seelenheil des Testamentars verwenden sollen.- Zu seinen Testamentsvollstreckern bestellt er die Kanoniker Dietrich von Erlenbach (Erlebach) und Jakob [Speiser] von Mainz sowie den Stiftsvikar Heinrich Faber.