Urkunde, 1398 Oktober 8

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der öffentliche Notar Gottfried Ernst von Hersfeld beurkundet im Jahr 1398, in der sechsten Indiktion, im neunten Jahr des Pontifikats Papst Bonifaz IX., am achten Tag des Monats Oktober, um die Zeit der Tertia: In seiner und der hinzugebetenen Zeugen Gegenwart hat der Vikar des Stifts Aschaffenburg Winemarus Winemari in Aschaffenburg in seinem Haus in der Grafengasse (vicus comitum) im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte sein Testament errichtet. Testamentsvollstrecker sind auf seinen Wunsch die Kanoniker Hermann von der Ecken (de Acie) und Heinrich [Dubbel] von Kleve (de Cliuis) sowie die Vikare Konrad am Sande und Konrad Gerkin. Über die Verwendung seiner Hinterlassenschaft trifft der Testamentar die im Notariatsinstrument festgesetzten Bestimmungen. Der Testamentar überträgt seinen Testamentsvollstreckern alle notwendigen Vollmachten für die Ausführung der Legate. Er erklärt das vorliegende Testament zu seinem rechtsgültigen letzten Willen und widerruft alle früher von ihm getroffenen Verfügungen. Allerdings behält er sich das Recht zur Ergänzung, Korrektur, Verbesserung oder Widerrufung dieses Testaments vor.