Urkunde, 1181 [ohne Tagesangabe]

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Aschaffenburger Kanoniker Warmund übereignet dem Stift Aschaffenburg auf Todfall seinen früher dem Probst Adelhard gehörigen Hof mit Steinhaus sowie einen Zins von 10 Pfennigen von seinem bei nicht anderweitiger Verfügung nach seinem Tod ans Stift fallenden Gut zu Bürgstadt. Heinrich von Boxtal überträgt für den Fall kinderlosen Todes seines Bruders Kuno seinen Besitz zu Röllbach, wovon je 1 Malter Weizen für den Jahrtag seiner Mutter und nach Heinrichs Tod für seinen eigenen Jahrtag zu entrichten sind; Kuno selbst überträgt von seinem bei kinderlosem Tod ganz ans Stift fallenden Gut daselbst eine Gült von 1 Malter Weizen für seinen und seines Bruders Leobard [Jahrtag]. Friedrich von Röllbach überträgt für den Jahrtag seines Vaters eine Gült von 1 Malter Weizen von seinem Besitz daselbst. Konrad genannt Cronebolt überträgt von seinem Besitz daselbst, der nach kinderlosem Tod an den Aschaffenburger Kanoniker Wernher und danch ans Stift fallen soll, für den Jahrtag seines Vaters Udalrich eine Gült von 1 Malter Weizen.