Beschreibung
Die Richter des Stifts Aschaffenburg beurkunden das Testament des Stiftsvikars Heinrich von Münzenberg, der, außer mehreren Legaten an genannte Verwandte und an die Klöster Himmelthal und Schmerlenbach, der Stiftspräsenz zu seinem Jahrtag eine Gült von 1 Malter Roggen zu Oberbessenbach, von 10 Schilling Hellern aus Hof und Haus in der Aschaffenburger Vorstadt sowie den vierjährigen Nießbrauch einer Wiese zu Bessenbach vermachte, ferner zur Präsenz nach dem Tod seiner Neffen Gildbert und Siegfried 4 Joch Weinberge am Pfaffenberg und im Folkoldestal sowie 2 Gärten am Sand, seiner Vikarie eine Gült von 1 Pfund Heller aus seinen Weinbergen am Bischofsberg, Ornat für den Altar und für seinen Nachfolger mehrere Fässer; aus dem Erlös von 1 Fuder Frankenwein und seinen 3 Gärten am Galgen zu Aschaffenburg soll eine Gült angeschafft werden, von der alle Kanoniker und Vikare im Priesterrang für das Lesen je einer Messe an seinem Jahrtag 1 Schilling Heller erhalten sollen; 30 Priestern vermachte er je 30 Heller.