Beschreibung
Ulrich During, der Sohn des Ritters Gottfried (Gocz) During, und seine Ehefrau Eufemia (Femele) verkaufen gemeinsam an den Dekan (dechene) Arnold [Binthammer], das gesamte Kapitel und das Stift Aschaffenburg einen jährlichen Zins von 8 Pfund Heller. Dieser gefällt von ihrem Hof und steinernen Haus in dem Dorf Königheim (Kennenkeym), von 5 Morgen Wiesen, 2 Morgen Weinberg und 4 Morgen Acker auf der Langenhalde, 8 Morgen Acker zum Ganzental (Ganczendal), 4 Morgen Acker an der Hüttensteige (Hittensteyge), 8 Morgen Acker an dem Ritterberg (Rytterberge), 2 Morgen Acker auf dem Kirchberg, 3 Morgen Acker auf Zipferweg (Zyppherwege), 9 Morgen Acker auf Rimansrod (Rymansrade), 1 Morgen Acker zum Halbrechtsbrunnen (Halprechtesburnen) und 5 Morgen Acker vor dem Birkich (Byrkehe). Diese Feldgüter gehören alle zu dem erwähnten Hof in Königheim. Den Zins sollen die Verkäufer jedes Jahr am 11. November (vf sente Martines dag) oder innerhalb eines Monats danach auf ihre Kosten in Aschaffenburg bezahlen. Wenn die Verkäufer oder ihre Erben den Zins nicht fristgerecht und in voller Höhe bezahlen, dann fallen der Hof und die dazu gehörenden Feldgüter ohne Einspruchsmöglichkeit an das Stift Aschaffenburg. Der Preis für den Zins beträgt 128 Pfund Heller, die den Verkäufern bereits bezahlt wurden. Sie verpflichten sich daher zur Einhaltung des Kaufvertrages und Übernahme der Gewährleistung (werschaft) nach Landessitte. Dafür stellen sie den Käufern als Bürgen die Edelknechte Friedrich Stumpf (Sthumph) von Schweinburg (Sveyneburg), Heinrich Hundelin (Hundelyn), Hermann Seman und Beringer von Ottersbach, den Schultheißen Heinrich Bock und Konrad During, alle gesessen zu Königheim. Bei Verweigerung der Gewährleistung sollen die Bürgen auf Mahnung durch die Käufer in Miltenberg (Mildenberg) Einlager halten. Beim Tod eines Bürgen ist innerhalb eines Monats ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen. Andernfalls sollen die übrigen Bürgen in Miltenberg Einlager halten. Die Bürgen erklären sich zur Übernahme der Bürgschaft und der Erfüllung der damit verbundenen Pflichten bereit. Ulrich During und seine Ehefrau verpflichten sich, ihre Bürgen schadlos zu halten.