Urkunde, 1329 August 31

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Hermann Seman und seine Ehefrau Elisabeth (Elizabet) verkaufen gemeinsam an den Dekan Arnold [Binthammer] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg einen jährlichen Zins von 2 Pfund und 5 Schilling Heller. Die Hälfte davon ist jeweils am 11. November (in beati Martini festivitate), die andere Hälfte am 1. Mai (in beate Walpurgis festivitate) fällig. Dieser Zins gefällt von folgenden Gütern [in Königheim]:- 25 Schilling Heller werden von 2 Joch Wiesen in for Vtelncelle bei den Wiesen des Hirten in der Gemarkung Königheim (Kennenkeym), 3 Joch Weizenäckern (agri tritici) im Breydenflure und 1 Joch Äckern auf dem Geyszenreyne bei dem Acker des Heinrich Bock von Rapoto (Reynbodo) [von Gebsattel] von Königheim, der diese Güter innehat, bezahlt.- Das restliche Pfund Heller bezahlen die Verkäufer selbst von 2 Joch Weinbergen in der Vorbrache bei den Weinbergen des Eberhard [Stumpf] von Schweinberg (Sveyneburg), 15 Joch Äckern an der Buchelden oberhalb der Wiesen des Edelknechts (armiger) Kraft von Uissigheim (Vssenkeym) und 3,5 Joch Äckern unter Husenbuch oberhalb des Ackers des Konrad Kiesling (Kyseling).Die Käufer haben ihnen dafür 33 Pfund und 15 Schilling Heller bezahlt, deren Erhalt die Verkäufer ihnen quittieren. Die Verkäufer versprechen Gewährleistung (warandia) nach Landessitte und stellen dafür als Bürgen die Edelknechte Kraft von Uissigheim und Ulrich During. Sollte im Bedarfsfall die Gewährleistung nicht vollständig übernommen werden, dann haben die Bürgen nach Aufforderung durch die Käufer bei einem öffentlichen Wirt in Tauberbischofsheim (Bischouisheym) solange Einlager zu halten, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd, bis den Käufern volle Gewährleistung zuteil wird. Bei Rückzug oder Tod eines Bürgen haben die Verkäufer innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann zu stellen. Andernfalls soll der übrige Bürge Einlager halten. Die Verkäufer übertragen Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg die erwähnten Zinsen und alle Rechte, die ihnen daran zustehen. Die Bürgen erklären sich zur Übernahme der Bürgschaft und der damit verbundenen Pflichten bereit. Sollten Hermann Seman, seine Ehefrau oder ihre Erben das eine Pfund Heller von den oben aufgeführten Gütern nicht fristgerecht zum 11. November (in festo beati Martini) oder spätestens innerhalb eines Monats nach diesem Termin bezahlen, dann fallen die Güter und der Zins ohne Möglichkeit des Einspruchs an das Stift Aschaffenburg.