Urkunde, 1335 Juni 25

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Konrad Hofmann (Houeman) und seine Ehefrau Gertrud verkaufen gemeinsam an den Dekan Heilmann [Schwab] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg einen jährlichen Zins von 1 Pfund Heller. Der Zins gefällt von ihrem Hof in Großheubach (Grozsen Heydebach), den sie derzeit bewohnen, und allen seinen Zugehörungen. Dieser Zins ist dem Kämmerer des Stifts jedes Jahr am 11. November (vf sente Mertins dag in dem wyntir) zu bezahlen. Die Verkäufer haben dafür von den Käufern 15 Pfund Heller bar erhalten, deren Empfang sie hiermit quittieren. Sie verpflichten sich daher zur Übernahme der Gewährleistung (werschaft) nach der Gewohnheit des Landes. Der Hof darf künftig nicht geteilt werden, sondern soll beim Eintritt des Erbfalls nur an einen ihrer Erben fallen. Dafür stellen sie den Käufern als Bürgen den Edelknecht Wigand sowie Gernot Schütz (Schuczen) und Konrad Hurch von Heubach (Haydebach). Diese sollen im Bedarfsfall Einlager in einer öffentlichen Herberge in Miltenberg halten. Zusätzlich zu diesem Zins haben die Eheleute der Kammer des Stifts bereits zuvor einen Zins von 1 Pfund Heller verkauft, der dieser jedes Jahr am 22. Februar (vf sente Pedirs tag, der lich vm Vasnacht) von dem Hof bezahlt werden soll.