Urkunde, 1359 Januar 3

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Elisabeth von Bruchhausen (Bruchusen), die Witwe des Edelknechts Tilmann von Bruchhausen, bekennt: Sie und ihre Kinder Heinrich, Wenzel, Jutta, Ottilie (Dylien) und Mechthild (Meckel) sowie Lucher, die Ehefrau des Heinrich, haben vor den Richtern des Stifts Aschaffenburg sowie vor den Schultheißen und den Schöffen des Gerichts zu Langenselbold (Selbolt) an Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg ihre Güter in dem Dorf Gondsroth (Gu/o/nsrade) im Bezirk des Gerichts von Langenselbold verkauft. Es handelt sich dabei um einen Hof in dem Dorf Gondsroth, der Ku/o/nenhof genannt wird und den derzeit Konrad Eichmann der Junge bewirt-schaftet, sowie um einen Hof in dem Dorf, den Konrad Arz bewirtschaftet. Die Verkäufer haben dafür von den Käufern 325 Pfund Heller erhalten und zur Tilgung ihrer Schulden verwendet. Sie haben daher vor den Richtern und dem Gericht zu Langenselbold auf die verkauften Güter verzichtet und die Käufer in deren Besitz gesetzt. Außerdem übernehmen sie die Gewährleistung (werschaft) für den Verkauf über Jahr und Tag. Sollte dieser angefochten werden, dann sind die Verkäufer verpflichtet, die Käufer vor Gericht zu vertreten und alle deswegen anfallenden Kosten zu übernehmen. Dafür stellen sie dem Stift die Edelknechte Hartmann Wendesattel (Wendesadel) von Buchen, Eberhard von Grünau (Grunauwe) und Johann von Rohrbach (Rorbach) als Bürgen. Bei Nichteinhaltung der Gewährleistungspflicht sollen die Bürgen nach Aufforderung durch die Käufer in einem öffentlichen Wirtshaus in der Stadt Gelnhausen (Geylinhusin) in eigener Person oder vertreten durch einen Knecht und mit je einem Pferd Einlager halten. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen ist innerhalb eines Monats ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen. Ein verleistetes Pferd ist vom betroffenen Bürgen zu ersetzen. Die Bürgen bekennen sich zur Übernahme der Bürgschaft und der damit verbundenen Pflichten.