Urkunde, 1326 November 3

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Mainzer Erzbischof Matthias erklärt, daß in dem Streit zwischen Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg auf der einen Seite und den Gebrüdern Wenzel (Wencelo), Sibold und Gerlach Schelm auf der anderen Seite über den Besitz des Hofes, den Gerlach Schelm, Scholaster des Stifts Aschaffenburg, zeit seines Lebens innegehabt hatte und den nach seinem Tod dessen Neffe (fratruelis), der Aschaffenburger Kanoniker Johann Schelm, bis zu seinem Tod bewohnt hatte, der Propst des Stifts St. Severus in Erfurt (Erforden.), Lupold [von Bebenburg], und der inzwischen verstorbene Ritter (miles) Konrad Rüd (Rude) in seinem Auftrag die von den Parteien beigebrachten Zeugen verhört und die vorgelegten Beweismittel untersucht haben. Danach haben sie den beteiligten Parteien den Montag nach Allerheiligen als Termin für die Verkündung des Endurteils mitgeteilt. An diesem Tag haben sich nun Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg und Wenzel und Sibold Schelm, die persönlich anwesend waren, sowie die Ritter Johann von Cleen (Kleen) und Rupert von Büches (Buches) als Vertreter des abwesenden Gerlach Schelm auf den Mainzer Erzbischof als Schiedsrichter in dieser Sache geeinigt. Da nach seiner Ansicht Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg ihre Ansprüche besser begründet haben, spricht ihnen Erzbischof Matthias den Hof zu. Allerdings soll der Aschaffenburger Kanoniker Groschlag (Graslach), Sohn des verstorbenen Ritters Groschlag von Dieburg (Dyppurg), diesen Hof, solange er als Kanoniker im Stift Aschaffenburg bleibt, bewohnen. Stirbt Graslach oder gibt er sein Kanonikat im Stift Aschaffenburg auf, dann fällt der Hof an Dekan und Kapitel. Alle beteiligten Parteien erkennen diese Regelung an. Außerdem wird festgelegt, daß Groschlag, Kanoniker zu Aschaffenburg, dem Stift von dem Hof jährlich 2 Pfund Heller als Zins reichen soll, solange er diesen bewohnen wird.