Urkunde, 1367 Mai 25

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Die Äbtissin Adelheid von Bickenbach und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Himmelthal (Vallis Celi) beurkunden: Vor ihnen haben ihre Konventualinnen Hedwig von Bessenbach und Hedwig von Gondsroth (Gunsrade) auf alle ihre Forderungen gegen den Dekan Franz [von Amöneburg] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg wegen verschiedener Jahrzinsen verzichtet. Es handelt sich dabei um 1 Malter Roggen (siligo), das Konrad, der Sohn des Johann Schuhmacher (Schowirt) von Sulzbach (Solzbach), und seine Ehefrau Wila zu entrichten haben, um 7 Schilling Heller, welche dieselben jeweils am 11. November (in festo beati Martini hyemalis) bezahlen, sowie um 0,5 Malter Roggen, den Peter Cleman von Niedernberg (Nydernbu/o/rg) und seine Ehefrau Elisabeth geben. Außerdem verzichten sie auf alle Forderungen gegen den Stiftsdekan Franz [von Amöneburg] wegen eines Zinses von 10 Schilling Heller, den die Aschaffenburger Bürgerin und Witwe des Bäckers Johann Drutmann an das Dekanat zu entrichten hat. Schließlich verzichten sie noch auf alle Forderungen gegen den Stiftsvikar Ludwig von Echzell (Echzel) als Kollektor aller Einkünfte, die für den Unterhalt des ewigen Lichts vor dem Leichnam Christi im Chor der Stiftskirche bestimmt sind. Die beiden Konventualinnen verzichten auf jegliche Mittel zur Rückgängigmachung dieses Verzichts und geloben, diesen einzuhalten.