Beschreibung
Der öffentliche Notar Gottfried Ernst von Hersfeld beurkundet im Jahr 1397, in der fünften Indiktion, im achten Jahr des Pontifikats Papst Bonifaz IX., am 13. Tag des Monats März, um die Zeit der Prima: In seiner und der hinzugebetenen Zeugen Gegenwart haben Johann Stoßel, Bürger zu Aschaffenburg, und seine Ehefrau Adelheid bekannt, dass sie dem Vikar des Stifts Aschaffenburg Johann Schuppach einen ewigen Zins von 2 Pfund Heller Aschaffenburger Währung verkauft haben. Dieser Zins gefiel ihnen bisher von einem Haus und seinen Zugehörungen in der Innenstadt von Aschaffenburg zwischen ihrem eigenen Haus und der Synagoge (ju/o/denschu/e/le) sowie gegenüber dem Haus des Nikolaus (Clas) von Obernburg (Obirnborg), wie eine von dem Schultheißen Heinrich von Weiler (Wyler) und der Stadt Aschaffenburg besiegelte Urkunde belegt. Die vereinbarte Kaufsumme hat ihnen der Vikar bereits bar bezahlt. Der Zins soll daher künftig jedes Jahr am 11. November (uff sente Mertins tag) ohne Einspruch der Verkäufer und ihrer Erben an ihn entrichtet werden. Sie geben den Zins mit Hand und Halm auf und setzen den Vikar in seinen Besitz. Auf dessen Bitte fertigt der Notar darüber ein Notariatsinstrument aus, und zwar in der Stadt Aschaffenburg, im Haus des Johann Stoßel, beim Tor des Hauses.