Urkunde, 1335 Februar 5

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Die Richter der Aschaffenburger Kirche beurkunden: Vor ihnen hat Johann von Thalheim (Dalheym), Notar des Stifts Aschaffenburg (noster notarius), feierlich gelobt, die ungefähr 4 Joch Weinberg an dem Henenberge [in Aschaffenburg], die ihm Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg zu Erbrecht verliehen haben, in gutem Kulturzustand zu halten. Er soll davon jährlich am 11. November (in festo beati Martini hiemalis) 1 Pfund Heller als Erbzins an die Kammer des Stifts entrichten. Mit der Zahlung soll er nach dem Tod seiner Ehefrau Liutgard (Lukardis) beginnen. Wenn er oder seine Erben dem nicht nachkommen, dann können Dekan und Kapitel den Weinberg ohne Widerspruchsmöglichkeit von ihm und seinen Erben zurückfordern und wieder an das Stift ziehen.