Urkunde, 1362 Februar 27

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Klaus (Kleß) Gerlach und seine Ehefrau Elisabeth bekennen: Wegen ihrer großen Armut besaßen sie keine Behausung, in der sie bleiben konnten. Sie haben daher Heinrich [Geiling] von Altheim gebeten, ihnen den Hof in Hohl (Hole) um einen jährlichen Zins zu verleihen. In Anbetracht ihrer Notlage ist dieser ihrer Bitte nachgekommen und hat ihnen den Hof gegen einen Zins von 4 Schilling alten Geldes, zahlbar jeweils am 11. November (auff sant Martins tage), und 1 Fastnachtshuhn überlassen. Sollten die Eheleute ohne leibliche Erben sterben, dann fällt der Hof samt der Besserung, die sie zwischenzeitlich darauf vorgenommen haben, an den Lehenherrn zurück. Hinterlassen sie dagegen Erben, dann soll der Hof immer an den ältesten Sohn übergehen. Dieser hat beim Lehenherrn um die Belehnung nachzusuchen, wobei ein Handlohn in Höhe von 6 Gulden zu entrichten ist. Außerdem steht dem Lehenherrn im Erbfall ein Besthaupt im Wert von 10 Gulden zu. Wollen mehrere Erben auf dem Hof bleiben, dann soll immer der älteste Sohn den erwähnten Zins jedes Jahr zum vereinbarten Termin dem jeweiligen Inhaber oder Lehenherrn des Altars im Spital zu Aschaffenburg geben. Die Eheleute versprechen, im Falle von Seuchen, Kriegen oder anderen Gefährdungen ihren Lehenherrn und drei andere Personen mit einem gerüsteten Wagen bespannt mit vier Pferden von seinem Wohnort abzuholen und dorthin zu fahren, wohin er gebracht werden möchte. Sofern ihr Lehenherr dies wünscht, sollen sie ihm während solcher Gefährdungen auf dem Hof Unterkunft gewähren und ihn und sein Gefolge dort einen Monat lang verköstigen. Auf Befehl des Mainzer Erzbischofs Gerlach, des Stifters des Lehens im Spital zu Aschaffenburg, unterstellen sie sich und den Hof der Pfarrei Mömbris (Meimbogs) und verpflichten sich, dieser den Zehnt von dem Hof zu liefern. Bei Zuwiderhandlung haben sie dem Gerichtsherrn zu Mömbris eine Strafe von 10 Gulden zu bezahlen und verlieren den Hof.