Beschreibung
Wigand von Assenheim (Assinheym), Kanoniker des Stifts St. Viktor außerhalb der Stadtmauern von Mainz, beurkundet: Der Mainzer Erzbischof Adolf [von Nassau] hat mit Zustimmung von Dekan und Kapitel des Mainzer Domstifts den Klerus von Stadt und Erzbistum Mainz mit einer Steuer in Höhe von zwölf Prokurationen belegt und den Dekan des Stifts St. Stephan in Mainz Hermann [von Wetter] zum Kollektor dieser Steuer bestellt. Dieser wiederum hat Wigand von Assenheim zu seinem bevollmächtigten Subkollektor und Kommissar ernannt. Als solcher bestätigt er nun zusammen mit dem Aschaffenburger Kanoniker Erwin von Mainz als Vertreter der Propstei Aschaffenburg, dass er von dem Dekan Franz [von Amöneburg] und dem Kapitel des Stifts Aschaffenburg 130 Goldgulden und von den Stiftsvikaren 50 Goldgulden für die Hälfte dieser an den Erzbischof zu entrichtenden Steuer erhalten hat.