Beschreibung
Der öffentliche Notar Gottfried Ernst von Hersfeld beurkundet im Jahr 1389, in der zwölften Indiktion, im zwölften Jahr des Pontifikats Papst Urban VI., am 13. Tag des Monats Juni, um die Zeit der Vesper, in der Stadt Aschaffenburg, im Hof des Stiftskustos Nikolaus [von] Lichtenstein (Lychtinsteyns) von Mainz, im Sommerhaus dieses Hofes: In seiner und der hinzugezogenen Zeugen Gegenwart hat Elisabeth [von Landecken] von Mainz, Nonne im Kloster Schmerlenbach (Smerlebach) eine jährlich Gült von 5,5 Malter Roggen (korn) Aschaffenburger Maß zu gleichen Teilen dem Altar Sankt Michael in der Kapelle auf dem Kirchhof der Pfarrkirche St. Marien in Aschaffenburg und dem Altar Maria Magdalena und Sankt Katharina im Kloster Schmerlenbach, den derzeit Peter Spiegel (Spigil) innehat, vermacht. Diese Gült gefällt ihr jedes Jahr aus Großostheim (Ostheim), wie eine von dem Schultheißen Heinrich von Gondsroth (Gu/o/nsrode) sowie den Schöffen und dem Rat der Stadt Aschaffenburg besiegelte Urkunde vom 8. Mai 1377, die sie vorgelegt hat und die hier im Wortlaut inseriert ist, belegt. Diese Gült soll nach ihrem Tod an die beiden Altäre fallen. Die Schenkerin gelobt, diese Schenkung nicht anzufechten und verzichtet für sich und alle ihre Erben auf alle Rechte an der Gült. Daraufhin verzichten Nikolaus Walhuser, Vikar im Stift Aschaffenburg, als Bevollmächtigter des Inhabers des Altars Sankt Michael Konrad von Fritzlar sowie Peter Spiegel als Inhaber des Altars Maria Magdalena und Sankt Katharina auf alle Ansprüche, die sie an Elisabeth von Mainz wegen des verstorbenen Konrad Bieger (Byger) hatten. Auf Bitte der beteiligten Parteien hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument ausgefertigt.