Beschreibung
Hans von Erlebach, Hofmeister des Erzbischofs von Mainz, schlichtet den Erbschaftsstreit zwischen Dechant und Kapitel zu Asschaffinburg als Testamentsvollstreckern des verstorbenen Vikars Henrich Grymß einerseits und Henn Elber andererseits. Es geht in diesem Streit um das Erbe und Gut, das Henrich Grymß hinterlassen hat und von Else Snebeln an ihn gekommen ist, weswegen Hans von Erlebach beide Parteien nach Steinheim geladen hat. Der Streit wird folgendermassen geschlichtet: Nachdem er festgestellt hat, dass Henn Elber auf das Erbe, das die genannte Else Snebeln hinterlassen und dem verstorbenen Henrich aufgegeben hatte, keinen Anspruch hat, so soll das Stift ihm nichts pflichtig sein. Henn Elber erkennt die Entscheidung an.