Beschreibung
Wenczelaus Kappismu(e)ser, Kanonikus zu Aschaffinburg, verpflichtet sich, auf seinem Hof, den vormals Conrat Fronhoffer sel. innehatte und den ihm Dechant und Kapitel auf sein Lebtag verliehen haben mit seinen Zinsen und Bürden, in den nächsten 2 Jahren 100 Gulden zu verbauen. Verbaut er mehr als 100 Gulden, soll ihm das Stift nichts schuldig sein; verbaut er nicht so viel und nähme das Stift davon Schaden, so hat er den Schaden zu ersetzen und zu einer Pön von 10 Gulden für jedes der beiden Jahre verfallen sein. Stirbt er, ehe die Summe verbaut ist, so sollen seine Treuhänder die Summe auffüllen.