Urkunde, 1416 August 13

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Das Konzil teilt den Dekanen von S. Maria zu Worms, S. Johannes in Haugis ausserhalb Würzburg und von S. Gingolffus zu Mainz mit – unter Bezugnahme auf einen Kanon des Lateranensischen Konzils, wo gegen städtische Magistrate und andere Herren, die geistlichen Institutionen Steuern, Kollekten und andere Abgaben auferlegen, das Anathem angedroht wird etc., ferner unter Bezugnahme auf Gesetze Friedrichs II. (aus seiner kirchentreuen Zeit), die durch Papst Honorius III. bestätigt wurden, und Verfügungen Kaiser Karls IV. –, Propst Dekan und Kapitel und alle Mitglieder des S. Peter u. Alexanderstifts zu Aschaffenburg und der Klerus der dortigen Präpositur hätten geklagt, verschiedene Fürsten, Herzöge etc. und andere weltlichen Gewalten hätten, vielleicht in Unkenntnis der obigen Verfügungen, von den Klerikern, Kirchen und kirchlichen Personen des genannten Kollegiatstifts und der Präpositur Steuern (tallias et gabellas et alias exactiones) eingezogen und deren Güter angegriffen und mit Beschlag belegt und täten dies immer noch. Das Konzil beauftragt sie daher, dies zu verhindern, die genannten Konstitutionen wenn und wo nötig bekannt zu machen und die Exkommunikation der Übeltäter bekannt zu machen, bis sie davon ablassen und genügende Restitution leisten, wenn nötig unter Anrufung des weltlichen Armes.