Urkunde, 1397 September 17

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Ludwig Aber, Doktor der Rechte, Domthesaurar von St. Davids (Meneuen.), päpstlicher Kaplan, Auditor und vom Papst in der vorliegenden Sache Beauftragter, schreibt dem Erzbischof von Mainz, seinem Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten, seinem Offizial, dem Schultheißen Konrad von Rannenberg, Ulrich Schenk, Konrad von Erlenbach (Erlebach), den Bürgermeistern, Räten, Schöffen und der Bürgerschaft zu Aschaffenburg als Hauptbeteiligten sowie allen Richtern, Kommissaren, Exekutoren, stellvertretenden Exekutoren, Delegierten, Subdelegierten, deren Stellvertretern und allen, welche die vorliegende Sache betrifft: Papst Bonifaz IX. hat ihm durch einen seiner Kursoren ein Schriftstück folgenden Inhalts überbringen lassen: Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg haben dem Papst klageweise vorgebracht, dass sich das Stift Aschaffenburg seit Menschengedenken im ungestörten Besitz der Dörfer Kleinostheim (Osszenheim), Dettingen (Tettingen) und Mainaschaff (Asschaff) befindet. Die Einwohner dieser Dörfer sind Untertanen des Stifts und ihnen steht das Nutzungsrecht an allen Stiftsgüter in den Gemarkungen der drei Dörfer, die im Volksmund Mark (marcha) genannt wird, zu. Insbesondere dürfen sie in dem Wald genannt der Strietwald (Strut), der auf der Gemarkung der drei Dörfer liegt, Bau- und Brennholz nach Bedarf schlagen. Nun sind aber im Mai des Jahres 1397 auf Befehl der Schultheißen, Räte, Bürgermeister und der Bürgerschaft der Stadt Aschaffenburg Bewaffnete in die Dörfer Kleinostheim und Mainaschaff eingefallen und haben den Einwohnern gewaltsam Vieh, Gerätschaften und andere bewegliche Güter weggenommen, wodurch das Stift in seinen Rechten beeinträchtigt wurde. Außerdem haben sie die Stiftskanoniker Hermann Legehetzel, Heinrich Antzo und Johann Neugebauer (Nyebur), die ihnen dies verwehren wollten, auf das Gröblichste beleidigt und mit bewaffneter Hand vertrieben. Danach haben sie einen Hof des Stifts dort, der sogar mit dem Asylrecht für Mörder begabt ist, gewaltsam betreten und Vieh, Hausgerätschaften und andere bewegliche Güter weggenommen sowie die auf dem Hof ansässigen Stiftsuntertanen gefangen weggeführt. Dadurch ist dem Stift ein Schaden von ungefähr 1000 Mark Silber entstanden. Zudem hatte der verstorbene Mainzer Erzbischof Konrad [von Weinsberg] angeordnet, dass die Beklagten den erwähnten Wald und die Rechte des Stifts dort nicht antasten sollen. Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg ersuchen daher den Papst, den Schultheißen Konrad von Rannenberg, den Bürgermeister Ulrich Schenk und den Ratsherren Konrad von Erlenbach als Vertreter der Beklagten an die päpstliche Kurie zu zitieren, damit sie sich dort vor einem der päpstlichen Auditoren wegen des dem Stift zugefügten Unrechts verantworten. Gleichzeitig bitten sie darum, ihnen unter Androhung einer Strafe von 1000 Mark Silber weitere Übergriffe auf die Güter und Rechte des Stifts in den drei Dörfern zu untersagen. Am Ende dieser Bittschrift war von einer gänzlich anderen Hand vermerkt worden, dass auf Befehl des Papstes Magister Ludwig Aber die Beklagten zitieren, ihnen weitere Übergriffe auf Stiftseigentum untersagen und dem Stift zu seinem Recht verhelfen soll. Er wurde dann von dem Prokurator des Stifts an der römischen Kurie Konrad Birnbaum (Birbann) ersucht, den päpstlichen Befehl auszuführen. Der Auditor erlässt nun aufgrund des päpstlichen Auftrags und des Ansuchens des stiftischen Prokurators die geforderte Zitation sowie ein Mandat, das der Stadt Aschaffenburg bei einer Strafe von 1000 Mark Silber weitere gewaltsame Übergriffe auf die Güter und Untertanen des Stifts für die Dauer dieses Rechtsstreits untersagt. Zitation und Mandat sollen in der päpstlichen Audientia öffentlich verlesen und dann an der Basilika St. Peter in Rom sowie an den Pfarrkirchen St. Bartholomäus in Frankfurt und in Seligenstadt sowie anderen benachbarten Orten angeschlagen werden, damit ihre öffentliche Bekanntmachung gewährleistet ist. Dafür sollen auch die Angeschriebenen Sorge tragen. Auf Befehlt des Auditors hat der öffentliche Notar Johann Stalberg von Rodenberg darüber ein Notariatsinstrument angefertigt.