Beschreibung
Philips Echter von Mespelbron der Ältere reversiert in seinem und seiner zwei Brüder Philips und Carol Namen die inserierte Lehnsurkunde vom gleichen Tag, laut welcher Georg Graf zu Hennenbergk, Domherr zu Meintz und Collen, Kämmerer des Hochstifts Straßberg und Propst zu Aschaffenburgk, dem festen Philips Echter zu Mespelbron dem Älteren und seinem und seiner beiden Brüder Philips und Carol Namen drei Viertel an dem grossen und kleinen Zehnt zu Wegeßsluchtern mit dem kleinen und grossen Zehnt zu Hochkollen, der von der Propstei zu Lehen geht, zu Mannlehen gibt.