Beschreibung
Frantzius von Heyttensdorf (=Hettersdorf) und seine Gattin Gele einigen sich mit Erzbischof Johann von Mainz wegen der Schuld, die jener von der Kellnerei zu Orba aus der Zeit, als er dort dessen Kellner war, bei ihm hatte in der Weise, dass er ihm ihren Hof "zu(e) dem Wyndelsteyn" mit allem Zubehör an Hausung, Äckern, Wiesen, Wäldern, Wassern und Weiden übereignete. Ferner übereignet er ihm ihren "Steynhoff" zu Orba mit dem "sothuse", Scheuer und allem Zubehör, ferner einen Garten bei Orba und den "wyher" darin und einen Wiesfleck davor. Sie verzichten auch auf alle Pferde, Kühe, Frucht, Hausrat und Äcker und Wiesen und alle anderen Güter, die ihnen zu dem Wyndelsteyn und zu Orba bisher gehörten, die des Erzbischofs Amtleute eingezogen hatten.