Urkunde, 1456 Juli 21

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Ludwicus Reinhelt, Commissar zu Aschaffemburg, Crafft von Drahe, Burggraf zu Geylnhusen, und Hanns von Erelbach, Amtmann zu Steynheym, schlichten den Streit zwischen dem Stift Aschaffemburg und Gerlach und Cungkel von Hederstorff wegen des Hofes Windelstein, wegen Pferden, die Gerlach dem Herman Guttelt sel. genommen aber nachher bezahlt hatte, wegen Baumassnahmen am Haus zum Windelstein und anderem, wie es in den schriftlich angemeldeten Ansprüchen beider Parteien enthalten ist, folgendermassen: 1) wegen des Anspruchs des Stifts gegen Gerlach von Hederßtorff, dass dieser ihnen die Gült von 3 Jahren, jährlich 10 Malter Korn und 11 Malter Hafer, dazu weitere 7 Malter Hafer, zusammen 70 Malter, schulde, entscheiden sie, dass Gerlach dem Stift nur mehr 35 Malter Getreide erstatten soll, und zwar zum nächsten Michaelsfest 15 Malter, 7 Malter Korn und 8 Malter Hafer, das Jahr drauf die restlichen 20 Malter, je zur Hälfte Korn und Hafer, unbeschadet des sonstigen oben genannten jährlich fälligen Zinses. Tut er das nicht, soll das Stift Hand auf den Hof Windelstein legen. Damit sollen alle übrigen Ansprüche wegen der genommenen Pferde etc. abgegolten sein. Alle in der Verschreibungsurkunde enthaltenen Artikel sollen in Kraft bleiben.