Beschreibung
Heintz Kulman von Welßheym und seine Gattin Katherina reversieren den inserierten Erbrechtsbrief über den Fronhof zu Meynaschaff vom gleichen Tag: Dietherich Kuchenmeister, Schulmeister, und das Kapitel zu Aschaffenburg geben Heintze Kulman von Welßheym und seiner Gattin Katherine des Stifts "fronhoeff" zu Meynaschaff gegen jährliche Gült von 22 Malter Korn und 6 Malter Weizen zu Erbrecht; dazu 1 Fastnachtshuhn mit Besthaupt; überlebt Katharina ihren Mann, soll sie anstelle eines Besthaupts 6 Pfund Heller zahlen; desgleichen die Erben, wenn sie jemand anderen heiratet; der Hof soll immer bei einem Erben bleiben.