Urkunde, 1412 Juli 18

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Otto Wolff, Domherr zu Wirtzpurg und Landrichter des Herzogtums Francken, beurkundet, dass vor ihm im Gericht wegen eines Rechtsstreit Anna von Grunbach, des Ritters Hanns von Grunbach Witwe, einerseits, und Peter von Grunbach, gesessen zu Grunbach, andererseits erschienen sind. Anna klagte gegen Peter, dass er ihr die von ihrem verstorbenen Mann hinterlassenen Güter, Zinsen, Schulden und Gülten zu Nidernbleichfelt mit Gewalt vorenthalte und sie so um 40 Gulden geschädigt habe; wogegen Peter von Grunbach geltend machte, dass die genannten Güter sein rechtes väterliches Erbe seien, die kein "frauwenbilde" erben könne, und sie seien Mannlehen und gingen von Dechant und Kapitel zu Aschaffinburg zu Lehen, von denen er sie auch zu Lehen empfangen habe. Die anwesenden Ritter liessen Peter das beschwören und bestimmten daraufhin, dass Anna keinen Anspruch darauf habe. Peter liess den Entscheid ins Landgerichtsbuch eintragen und sich die Urkunde darüber ausstellen.