Beschreibung
Ebirhart von Grunbach, gesessen zu Gamburg, erklärt wegen des Hofes zu Nydern Bleichfeld, den er von Otto Wolfskele gekauft hat, in den vor Zeiten eine Hufe und Gut mit Äckern "getzogen vnd ingebrochen ist", wovon Dechant und Kapitel zu Aschaffenburg jährlich 5 Malter Korn und 1 Pfund Heller Zins erhielten, dass der Hofmann oder Hubener in Stellvertretung des Ausstellers und seiner Erben jeweils die genannte Hufe vom Stift empfangen und jährlich wie andere Hubener die genannte Gült entrichten soll. Beim jeweiligen Todfall des Ausstellers, seiner Erben oder anderer Besitzer soll das Stift auf dem Hof das Besthaupt erhalten, ferner beim Verkauf des Hofes soll das Stift "hantlon" erhalten.