Beschreibung
Erhard von Gru(e)nbach reversiert im Namen seiner Brüder Steffan, Johann und Friederich von Gru(e)nbach, dass er von Dechant Herman und dem Kapitel zu Aschaffinburg die Lehen zu Mannlehen erhalten habe. Es handelt sich um die Lehen, die sein Vetter Peter von Gru(e)nbach im Dorf und Gericht Bleychfelt vom Stift zu Lehen gehabt, von seinen Eltern überkommen hatte und zu ihren Gunsten resignierte. Sie verpflichten sich, des Stifts Eigenleute zu Bleichfelt und Ku(e)rnach zu schützen und dem "semener" des Stifts bei der Einbringung der Gülten und Pacht behilflich zu sein.