Beschreibung
Johann Schuppach, Vikar des Stifts Aschaffenburg, beurkundet: Er hat die durch den Verzicht des Johann von Nassau und des Johann von Idstein (Edtstein) vakante Stiftsvikarie erhalten. Er verpflichtet sich daher, Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg in allen Streitigkeiten, die ihnen durch diese Verleihung entstehen könnten, zu vertreten und sie für alle dadurch entstehenden Schäden zu entschädigen. Dafür setzt er dem Stift als Pfand 100 Mark lötiges Silber ein und stellt ihm den Pfarrer zu Kleinwallstadt (Kleinen Walstad) Konrad Rule (Ru/e/le), den Vikar des Liebfrauenstifts (vnser Frauwen berge) zu Frankfurt Konrad von Eschenbach, die Aschaffenburger Schöffen Johann Beyer, Johann Hewin und Klaus am Sande sowie den Aschaffenburger Bürger Johann Dubeney als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg mit einem Knecht und einem Pferd. Die Bürgen bekennen sich zur Übernahme der Bürgschaft und aller damit verbundenen Verpflichtungen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen ist innerhalb eines Monats ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen.